PV-Anlage: Abnahme, Kontrolle und Pronovo-Beglaubigung einfach erklärt

Die Anlage ist auf dem Dach, der Wechselrichter läuft. Und jetzt? Hier lesen Sie, welche Kontrollen eine neue Photovoltaikanlage braucht, wer sie macht, welche Fristen gelten, wie die Pronovo-Beglaubigung für die Einmalvergütung funktioniert und was das Ganze kostet.

Marco Weiss, Weiss weiss wie GmbH Ratgeber Elektrokontrolle Lesezeit 7 Minuten

Kurz gesagt

Jede netzgekoppelte PV-Anlage braucht nach der Schlusskontrolle des Installateurs innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durch ein Kontrollorgan. Für die staatliche Einmalvergütung bestätigt zusätzlich eine unabhängige Stelle die Anlagedaten im Pronovo-Portal: bis 99.999 kW DC-Modulleistung ein Kontrollorgan wie wir. Ab 100 kW DC-Modulleistung ist eine akkreditierte Inspektionsstelle zuständig. Kontrolle bis 30 kWp: CHF 378.35 inkl. MwSt.

Einfamilienhaus mit Ziegeldach und Photovoltaikanlage
PV-Anlage auf dem Ziegeldach eines Einfamilienhauses: Nach der Inbetriebnahme folgen Abnahmekontrolle und Pronovo-Beglaubigung.

Eine Photovoltaikanlage ist Teil der elektrischen Installation Ihres Gebäudes. Deshalb gelten für sie dieselben Regeln wie für jede andere Neuinstallation, plus zwei Besonderheiten: die zwingende unabhängige Abnahmekontrolle und, wenn Sie die Einmalvergütung beziehen wollen, die Beglaubigung der Anlagedaten für Pronovo. Beides ist gut planbar, wenn man den Ablauf kennt.

Welche Kontrollen braucht eine neue PV-Anlage?

Drei Schritte, drei Zuständigkeiten:

  1. Schlusskontrolle durch den Installateur. Wie bei jeder Neuinstallation prüft der Betrieb, der die Anlage gebaut hat, seine Arbeit vor der Übergabe selbst und erstellt einen Sicherheitsnachweis mit Messprotokoll.
  2. Unabhängige Abnahmekontrolle durch ein Kontrollorgan. Weil eine PV-Anlage eine netzgekoppelte Energieerzeugungsanlage ist, braucht sie unabhängig von der Kontrollperiode des Gebäudes innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme eine Abnahmekontrolle durch ein Kontrollorgan, das nicht am Bau beteiligt war. Wir führen diese Kontrolle durch, erstellen den Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik und reichen ihn beim Netzbetreiber ein. Hintergrund: Abnahmekontrolle: wann ist sie nötig?
  3. Pronovo-Beglaubigung. In der Regel nur nötig, wenn Sie die staatliche Einmalvergütung beantragen; sie ist keine Sicherheitskontrolle, sondern die Bestätigung der Anlagedaten. Dazu unten mehr.

Wer darf die Abnahmekontrolle machen: Kontrollorgan oder akkreditierte Stelle?

Das hängt davon ab, wer die Anlage gebaut hat:

  • Elektroinstallateur mit allgemeiner Installationsbewilligung: Das Kontrollorgan kontrolliert die ganze Anlage, DC-Seite und AC-Seite.
  • Solarteur mit eingeschränkter Bewilligung nach Art. 14 NIV: Der DC-Teil (Modulverkabelung, Strings und Wechselrichter bis zu den Abgangsklemmen des Anlageschalters) muss von einer akkreditierten Inspektionsstelle abgenommen werden (Art. 32 Abs. 2 NIV, ESTI-Weisung 233). Den AC-Teil bis und mit Anlageschalter kontrolliert das Kontrollorgan.

Wir sind ein unabhängiges Kontrollorgan mit ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3 und keine akkreditierte Inspektionsstelle. Wir klären deshalb vor der Auftragserteilung mit Ihnen und Ihrem Installateur, welcher Fall vorliegt, damit am Ende nichts fehlt.

Wechselrichter einer PV-Anlage auf einem Flachdach
Wechselrichter auf dem Flachdach: Hier trennt sich DC- und AC-Seite der Anlage.

Wie funktioniert die Pronovo-Beglaubigung für die Einmalvergütung?

Pronovo ist die Vollzugsstelle des Bundes für die Förderung erneuerbarer Energien. Wer eine PV-Anlage baut, kann eine Einmalvergütung beantragen. Damit Pronovo auszahlt, müssen die Anlagedaten (Leistung, Inbetriebnahmedatum, Standort, Module, Wechselrichter) von einer unabhängigen Stelle bestätigt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach der DC-Modulleistung:

  • Bis 99.999 kW DC-Modulleistung: ein unabhängiges Kontrollorgan wie die Weiss weiss wie GmbH.
  • Ab 100 kW DC-Modulleistung ist eine akkreditierte Inspektionsstelle zuständig. Wir sind nicht akkreditiert und vermitteln in diesem Fall weiter.

Der Ablauf in vier Schritten:

  1. Anmeldung im Pronovo-Portal. Ihr Installateur erfasst Kunden- und Anlagedaten und lädt uns dort als beglaubigende Stelle ein.
  2. Inbetriebnahme. Die Anlage wird installiert und in Betrieb genommen.
  3. Beglaubigung. Wir prüfen die Anlagedaten vor Ort, meist kombiniert mit der Abnahmekontrolle, bestätigen und unterschreiben die Beglaubigung und reichen sie bei Pronovo ein.
  4. Auszahlung. Pronovo prüft die Unterlagen und zahlt die Einmalvergütung aus.

Welche Fristen gelten?

  • Abnahmekontrolle: innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme der Anlage.
  • Pronovo-Beglaubigung: Die beglaubigten Anlagedaten müssen spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme bei Pronovo eingehen. Wird die Frist verpasst, wird bis zum Nachreichen nur der Marktpreis vergütet. Diese Frist ist deutlich kürzer als die der Abnahmekontrolle. Melden Sie sich deshalb, sobald das Inbetriebnahmedatum feststeht; wir legen den Termin passend dazu.

In der Praxis machen wir Abnahmekontrolle und Beglaubigung nach Möglichkeit im gleichen Termin. Das spart Ihnen und dem Installateur einen zweiten Anfahrtstag.

Grössere Photovoltaikanlage auf einem Flachdach
Grössere Flachdachanlage: Ab 100 kW DC-Modulleistung übernimmt eine akkreditierte Inspektionsstelle die Pronovo-Beglaubigung.

Wie läuft die Kontrolle vor Ort ab?

Wir prüfen die Anlage zuerst per Sichtkontrolle (Montage, Leitungsführung, Kennzeichnung, Anlageschalter, Überspannungsschutz). Bei der Abnahme messe ich unter anderem die Spannung und den Strom jedes Strings (der in Reihe geschalteten Module), prüfe die Isolation der Leitungen, kontrolliere, dass Plus und Minus richtig angeschlossen sind (Polarität), messe die Verbindungen der Schutzleiter (Niederohmmessung) und den Kurzschlussstrom auf der Wechselstromseite, damit die Sicherungen im Fehlerfall sicher auslösen. Die Ergebnisse halten wir im Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik fest. Speicher und Ladestationen, die im gleichen Zug installiert wurden, nehmen wir gleich mit. Sie erhalten Sicherheitsnachweis und Protokoll, wir reichen den SiNa beim Netzbetreiber ein. Bei Mängeln gilt derselbe Weg wie bei jeder Kontrolle: Der Installateur behebt, Sie melden, wir stellen den SiNa aus. Details: Mängel gefunden: was passiert jetzt?

Was kostet die Kontrolle einer PV-Anlage?

Fixpreise inklusive Anfahrt, Protokoll, Sicherheitsnachweis und Einreichung, alle Beträge inklusive 8.1 % MwSt (Nettopreis in Klammern):

  • PV-Anlage bis 30 kWp: CHF 378.35 (CHF 350.– exkl.)
  • Pronovo-Beglaubigung bis 30 kWp: CHF 378.35 (CHF 350.– exkl.)
  • Pronovo-Beglaubigung unter 100 kWp: CHF 486.45 (CHF 450.– exkl.)
  • Private Ladestation (11/22 kW): CHF 270.25 (CHF 250.– exkl.)
  • Grössere Anlagen: nach Aufwand, CHF 151.35 pro Stunde (CHF 140.– exkl.), mit Offerte vorab

Alle Preise: Preisseite. Zur Leistung: Kontrolle von PV-Anlagen und Ladestationen.

Warum kontrolliert nicht einfach der Solarinstallateur selbst?

Weil die Abnahmekontrolle das Vier-Augen-Prinzip ist. Der Installateur prüft seine Arbeit in der Schlusskontrolle. Die Abnahmekontrolle bestätigt sie unabhängig. Wir bauen keine Anlagen, verkaufen keine Module und haben kein Interesse an Folgeaufträgen. Ich schaue auf das, was für Menschen, Tiere und Gebäude gefährlich werden kann: Isolationsfehler auf dem Dach, fehlende Trennstellen, falsch dimensionierte Leitungen. Nicht auf Rechnungspositionen.

Häufige Fragen zu PV-Kontrolle und Pronovo

Braucht jede PV-Anlage eine unabhängige Abnahmekontrolle?

Ja. Jede netzgekoppelte Photovoltaikanlage braucht innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan, unabhängig von der Kontrollperiode des Gebäudes. Das Kontrollorgan erstellt den Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik und reicht ihn beim Netzbetreiber ein.

Was ist die Pronovo-Beglaubigung?

Für die staatliche Einmalvergütung müssen die Anlagedaten einer neuen PV-Anlage von einer unabhängigen Stelle bestätigt werden. Bis 99.999 kW DC-Modulleistung darf das ein unabhängiges Kontrollorgan, ab 100 kW DC-Modulleistung ist eine akkreditierte Inspektionsstelle zuständig. Die Beglaubigung erfolgt im Pronovo-Portal.

Welche Frist gilt bei der Pronovo-Beglaubigung?

Die beglaubigten Anlagedaten müssen spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme bei Pronovo eingehen; wird die Frist verpasst, wird bis zum Nachreichen nur der Marktpreis vergütet. Melden Sie sich deshalb frühzeitig, damit der Kontrolltermin passend zur Inbetriebnahme stattfindet.

Was kostet die Kontrolle einer PV-Anlage?

PV-Anlage bis 30 kWp: CHF 378.35 inkl. MwSt (CHF 350.– exkl.). Pronovo-Beglaubigung bis 30 kWp: CHF 378.35 inkl. MwSt, unter 100 kWp: CHF 486.45 inkl. MwSt (CHF 450.– exkl.). Grössere Anlagen nach Aufwand mit Offerte.

Was ist, wenn ein Solarteur die Anlage gebaut hat?

Hat ein Solarteur mit eingeschränkter Bewilligung nach Art. 14 NIV den DC-Teil erstellt (Modulverkabelung, Strings und Wechselrichter bis zu den Abgangsklemmen des Anlageschalters), muss dieser Teil von einer akkreditierten Inspektionsstelle abgenommen werden (Art. 32 Abs. 2 NIV). Den AC-Teil bis und mit Anlageschalter kontrolliert das Kontrollorgan. Wurde die ganze Anlage von einem Elektroinstallateur mit allgemeiner Installationsbewilligung erstellt, kontrolliert das Kontrollorgan die ganze Anlage. Wir klären das vor der Auftragserteilung.

Kurz zusammengefasst

  • Schlusskontrolle (Installateur), Abnahmekontrolle (unabhängiges Kontrollorgan, innert sechs Monaten), Pronovo-Beglaubigung (für die Einmalvergütung, Frist Folgemonat).
  • Bis 99.999 kW DC-Modulleistung: Kontrollorgan. Ab 100 kW DC-Modulleistung ist eine akkreditierte Inspektionsstelle zuständig.
  • DC-Teil vom Solarteur nach Art. 14 NIV (bis zu den Abgangsklemmen des Anlageschalters): akkreditierte Inspektionsstelle; AC-Teil bis und mit Anlageschalter: Kontrollorgan.
  • PV bis 30 kWp CHF 378.35 inkl. MwSt, Beglaubigung unter 100 kWp CHF 486.45 inkl. MwSt.

Zur Leistung

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Über den Autor

Marco Weiss, Eidg. dipl. Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (HFPEL), Inhaber der Weiss weiss wie GmbH in Aarau. Unabhängiges Kontrollorgan mit ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3, nachprüfbar im öffentlichen ESTI-Verzeichnis.

Zuletzt fachlich geprüft: 16.08.2026

Zurück zum Ratgeber Veröffentlicht am 16.08.2026 von Marco Weiss

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