Übersicht Elektrokontrollen
Elektrische Installationen sind nur dann sicher, wenn sie korrekt erstellt und regelmässig durch ein unabhängiges Kontrollorgan (eine gesetzlich zugelassene, neutrale Prüfstelle) überprüft werden. Wir führen sämtliche Kontrollen nach der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) durch.
So läuft Ihre Elektrokontrolle ab
Vier einfache Schritte – wir kümmern uns um alles, inklusive Abwicklung mit dem Netzbetreiber.
Aufforderung erhalten
Ihr Netzbetreiber fordert Sie zur Kontrolle auf – oder Sie brauchen einen Nachweis für Verkauf oder Neubau. Kontaktieren Sie uns einfach.
Termin vereinbaren
Wir finden schnell einen passenden Termin – auf Wunsch koordinieren wir direkt mit Verwaltung oder Mieterschaft.
Kontrolle vor Ort
Sicht- und Messkontrolle der gesamten Installation. Der Strom wird nur kurz für einzelne Messungen unterbrochen.
Sicherheitsnachweis
Sie erhalten den amtlichen Sicherheitsnachweis (SiNa) – bei Mängeln zuerst eine verständliche Liste, danach die Bestätigung.
Periodische Elektrokontrolle
Elektrische Anlagen sind dem natürlichen Verschleiss ausgesetzt. Deshalb verlangt der Gesetzgeber in regelmässigen Abständen eine Sicherheitsüberprüfung durch ein unabhängiges Kontrollorgan. Je nach Nutzung der Liegenschaft beträgt das Kontrollintervall 5, 10 oder 20 Jahre.
- Vollständige Überprüfung der elektrischen Installation
- Messung und Prüfung sämtlicher Schutzmassnahmen
- Sichtkontrolle der Verteilungen und Schaltgeräte
- Erstellung des amtlichen Sicherheitsnachweises (SiNa)
- Verständliche Erläuterung allfälliger Mängel
Wann ist die Kontrolle fällig?
Sie haben eine Aufforderung vom Netzbetreiber erhalten? Dann melden Sie sich – wir übernehmen den Termin und die Abwicklung gerne für Sie.
Abnahmekontrolle
Bei Neuinstallationen oder wesentlichen Änderungen an der elektrischen Anlage ist eine Abnahmekontrolle gesetzlich vorgeschrieben. Diese wird nach Fertigstellung der Installation durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt – wir übernehmen die Kontrolle fristgerecht und koordinieren die Abwicklung für Sie.
- Erstkontrolle vor Inbetriebnahme neuer Anlagen
- Überprüfung der NIN-Konformität (Niederspannungs-Installationsnorm)
- Messung der Schutzleiter und Isolationswiderstände
- Funktionsprüfung der Fehlerstromschutzeinrichtungen (FI)
- Ausstellung des Sicherheitsnachweises
Schlusskontrolle
Die Schlusskontrolle ist der letzte Schritt nach Abschluss der Elektroinstallation. Sie wird durch den Installateur oder die eingeschränkt bewilligte Person durchgeführt und bildet die Grundlage für die anschliessende unabhängige Abnahmekontrolle.
- Detaillierte Prüfung nach Installationsende
- Vollständige Mess- und Sichtprotokollierung
- Voraussetzung für die Abnahmekontrolle
- Auf Wunsch im Auftrag des Installateurs durchgeführt
Sicherheitsnachweis bei Handänderung
Beim Verkauf einer Liegenschaft mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren muss der neue Eigentümer einen gültigen Sicherheitsnachweis (SiNa) erhalten. Liegt die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurück, ist bei der Handänderung eine neue Elektrokontrolle mit Sicherheitsnachweis erforderlich.
- Schnelle Terminkoordination – auch bei kurzfristigem Bedarf
- Detaillierte Kontrolle der gesamten Anlage
- Diskrete Abwicklung mit Verkäufer und Käufer
- Klare Mängelliste und Beratung zur Behebung
- Gültiger Sicherheitsnachweis nach Abschluss
Tipp für Käufer & Verkäufer
Eine frühzeitige Kontrolle vor Vertragsabschluss schafft Klarheit und schützt vor unangenehmen Überraschungen beim Immobilienkauf.
PV-Anlagen & Ladestationen
Fest installierte Anlagen wie Photovoltaik und Wallboxen sind Teil Ihrer Elektroinstallation – wir kontrollieren sie nach NIV und stellen den Sicherheitsnachweis aus.
PV-Anlagen
Kontrolle von Photovoltaikanlagen, Wechselrichtern und Speichersystemen – bis 30 kWp zum Fixpreis von CHF 350.– (exkl. MWST).
Ladestationen
Kontrolle von Wallboxen und Ladeinfrastruktur für E-Autos – privat (11/22 kW) zum Fixpreis von CHF 250.– (exkl. MWST).
Sicherheitsnachweis
Vollständige Messung und Dokumentation nach NIV – die Grundlage für den sicheren Betrieb Ihrer Anlage.
Pronovo-Beglaubigung für Ihre PV-Anlage
Für die staatliche Einmalvergütung müssen die Anlagedaten Ihrer neuen PV-Anlage von einer unabhängigen Stelle beglaubigt werden. Als unabhängiges Kontrollorgan übernehmen wir das für Anlagen bis 100 kVA – inklusive Erfassung im Pronovo-Portal.
Gesuch bei Pronovo
Sie (oder Ihr Solarteur) melden die Anlage im Pronovo-Kundenportal an und erhalten die Förderzusage.
Inbetriebnahme
Ihre PV-Anlage wird installiert und in Betrieb genommen.
Beglaubigung durch uns
Wir erheben die Anlagedaten vor Ort, beglaubigen sie und erfassen sie direkt im Pronovo-Portal.
Auszahlung
Pronovo prüft die Unterlagen und zahlt Ihnen die Einmalvergütung aus.
Wichtig: Frist beachten
Die beglaubigten Anlagedaten müssen spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme bei Pronovo eingehen. Melden Sie sich deshalb frühzeitig – wir koordinieren den Termin passend zur Inbetriebnahme. Beglaubigung bis 30 kVA: CHF 350.–, bis 100 kVA: CHF 450.– (exkl. MWST).
Wie oft ist die Kontrolle fällig?
Das Intervall richtet sich nach der Nutzung Ihrer Liegenschaft (gemäss NIV). Massgebend ist die Angabe Ihres Netzbetreibers.
Wohnbauten
Einfamilienhäuser, Wohnungen und zugehörige Räume
Gewerbe & Landwirtschaft
Gewerbebauten, Büros und landwirtschaftliche Betriebe
Erhöhte Gefährdung
Warenhäuser, Restaurants, Hotels, Schulen und Pflegeheime
Temporäre Anlagen
Baustellen, Märkte und Zirkusse
Unsicher, welches Intervall für Sie gilt? Wir klären das kostenlos für Sie ab.
Unsicher, welche Kontrolle Sie brauchen?
Rufen Sie uns einfach an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.