Übersicht Elektrokontrollen

Elektrische Installationen sind nur dann sicher, wenn sie korrekt erstellt und regelmässig durch ein unabhängiges Kontrollorgan (eine gesetzlich zugelassene, neutrale Prüfstelle) überprüft werden. Wir führen sämtliche Kontrollen nach der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) durch.

Ablauf

So läuft Ihre Elektrokontrolle ab

Vier einfache Schritte – wir kümmern uns um alles, inklusive Abwicklung mit dem Netzbetreiber.

1

Aufforderung erhalten

Ihr Netzbetreiber fordert Sie zur Kontrolle auf – oder Sie brauchen einen Nachweis für Verkauf oder Neubau. Kontaktieren Sie uns einfach.

2

Termin vereinbaren

Wir finden schnell einen passenden Termin – auf Wunsch koordinieren wir direkt mit Verwaltung oder Mieterschaft.

3

Kontrolle vor Ort

Sicht- und Messkontrolle der gesamten Installation. Der Strom wird nur kurz für einzelne Messungen unterbrochen.

4

Sicherheitsnachweis

Sie erhalten den amtlichen Sicherheitsnachweis (SiNa) – bei Mängeln zuerst eine verständliche Liste, danach die Bestätigung.

Periodische Elektrokontrolle
Routinekontrolle

Periodische Elektrokontrolle

Elektrische Anlagen sind dem natürlichen Verschleiss ausgesetzt. Deshalb verlangt der Gesetzgeber in regelmässigen Abständen eine Sicherheitsüberprüfung durch ein unabhängiges Kontrollorgan. Je nach Nutzung der Liegenschaft beträgt das Kontrollintervall 5, 10 oder 20 Jahre.

  • Vollständige Überprüfung der elektrischen Installation
  • Messung und Prüfung sämtlicher Schutzmassnahmen
  • Sichtkontrolle der Verteilungen und Schaltgeräte
  • Erstellung des amtlichen Sicherheitsnachweises (SiNa)
  • Verständliche Erläuterung allfälliger Mängel

Wann ist die Kontrolle fällig?

Sie haben eine Aufforderung vom Netzbetreiber erhalten? Dann melden Sie sich – wir übernehmen den Termin und die Abwicklung gerne für Sie.

Termin vereinbaren
Neuinstallation

Abnahmekontrolle

Bei Neuinstallationen oder wesentlichen Änderungen an der elektrischen Anlage ist eine Abnahmekontrolle gesetzlich vorgeschrieben. Diese wird nach Fertigstellung der Installation durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt – wir übernehmen die Kontrolle fristgerecht und koordinieren die Abwicklung für Sie.

  • Erstkontrolle vor Inbetriebnahme neuer Anlagen
  • Überprüfung der NIN-Konformität (Niederspannungs-Installationsnorm)
  • Messung der Schutzleiter und Isolationswiderstände
  • Funktionsprüfung der Fehlerstromschutzeinrichtungen (FI)
  • Ausstellung des Sicherheitsnachweises
Anfragen
Abnahmekontrolle
Schlusskontrolle
Abschlussprüfung

Schlusskontrolle

Die Schlusskontrolle ist der letzte Schritt nach Abschluss der Elektroinstallation. Sie wird durch den Installateur oder die eingeschränkt bewilligte Person durchgeführt und bildet die Grundlage für die anschliessende unabhängige Abnahmekontrolle.

  • Detaillierte Prüfung nach Installationsende
  • Vollständige Mess- und Sichtprotokollierung
  • Voraussetzung für die Abnahmekontrolle
  • Auf Wunsch im Auftrag des Installateurs durchgeführt
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Immobilienverkauf

Sicherheitsnachweis bei Handänderung

Beim Verkauf einer Liegenschaft mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren muss der neue Eigentümer einen gültigen Sicherheitsnachweis (SiNa) erhalten. Liegt die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurück, ist bei der Handänderung eine neue Elektrokontrolle mit Sicherheitsnachweis erforderlich.

  • Schnelle Terminkoordination – auch bei kurzfristigem Bedarf
  • Detaillierte Kontrolle der gesamten Anlage
  • Diskrete Abwicklung mit Verkäufer und Käufer
  • Klare Mängelliste und Beratung zur Behebung
  • Gültiger Sicherheitsnachweis nach Abschluss

Tipp für Käufer & Verkäufer

Eine frühzeitige Kontrolle vor Vertragsabschluss schafft Klarheit und schützt vor unangenehmen Überraschungen beim Immobilienkauf.

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Sicherheitsnachweis Handänderung
Neue Energien

PV-Anlagen & Ladestationen

Fest installierte Anlagen wie Photovoltaik und Wallboxen sind Teil Ihrer Elektroinstallation – wir kontrollieren sie nach NIV und stellen den Sicherheitsnachweis aus.

PV-Anlagen

Kontrolle von Photovoltaikanlagen, Wechselrichtern und Speichersystemen – bis 30 kWp zum Fixpreis von CHF 350.– (exkl. MWST).

Ladestationen

Kontrolle von Wallboxen und Ladeinfrastruktur für E-Autos – privat (11/22 kW) zum Fixpreis von CHF 250.– (exkl. MWST).

Sicherheitsnachweis

Vollständige Messung und Dokumentation nach NIV – die Grundlage für den sicheren Betrieb Ihrer Anlage.

Staatliche Förderung

Pronovo-Beglaubigung für Ihre PV-Anlage

Für die staatliche Einmalvergütung müssen die Anlagedaten Ihrer neuen PV-Anlage von einer unabhängigen Stelle beglaubigt werden. Als unabhängiges Kontrollorgan übernehmen wir das für Anlagen bis 100 kVA – inklusive Erfassung im Pronovo-Portal.

1

Gesuch bei Pronovo

Sie (oder Ihr Solarteur) melden die Anlage im Pronovo-Kundenportal an und erhalten die Förderzusage.

2

Inbetriebnahme

Ihre PV-Anlage wird installiert und in Betrieb genommen.

3

Beglaubigung durch uns

Wir erheben die Anlagedaten vor Ort, beglaubigen sie und erfassen sie direkt im Pronovo-Portal.

4

Auszahlung

Pronovo prüft die Unterlagen und zahlt Ihnen die Einmalvergütung aus.

Wichtig: Frist beachten

Die beglaubigten Anlagedaten müssen spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme bei Pronovo eingehen. Melden Sie sich deshalb frühzeitig – wir koordinieren den Termin passend zur Inbetriebnahme. Beglaubigung bis 30 kVA: CHF 350.–, bis 100 kVA: CHF 450.– (exkl. MWST).

Kontrollintervalle

Wie oft ist die Kontrolle fällig?

Das Intervall richtet sich nach der Nutzung Ihrer Liegenschaft (gemäss NIV). Massgebend ist die Angabe Ihres Netzbetreibers.

20 Jahre

Wohnbauten

Einfamilienhäuser, Wohnungen und zugehörige Räume

10 Jahre

Gewerbe & Landwirtschaft

Gewerbebauten, Büros und landwirtschaftliche Betriebe

5 Jahre

Erhöhte Gefährdung

Warenhäuser, Restaurants, Hotels, Schulen und Pflegeheime

1 Jahr

Temporäre Anlagen

Baustellen, Märkte und Zirkusse

Unsicher, welches Intervall für Sie gilt? Wir klären das kostenlos für Sie ab.

Unsicher, welche Kontrolle Sie brauchen?

Rufen Sie uns einfach an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

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