Kontrollaufforderung vom Netzbetreiber erhalten?

Kein Grund zur Sorge: Das Schreiben ist ein normaler, gesetzlich vorgesehener Vorgang – kein Hinweis auf ein Problem mit Ihrer Installation. Wir erklären Ihnen, was es bedeutet, und übernehmen alles Weitere: Termin, Kontrolle, Sicherheitsnachweis und die Abwicklung mit dem Netzbetreiber.

Kurz erklärt

Was bedeutet das Schreiben?

Elektrische Installationen müssen in der Schweiz in regelmässigen Abständen überprüft werden. Ihr Netzbetreiber erinnert Sie daran – mehr steckt nicht dahinter.

Gesetzlich vorgesehen

Die periodische Kontrolle ist in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) geregelt. Jede Liegenschaft ist je nach Nutzung alle 5, 10 oder 20 Jahre an der Reihe.

Der Brief geht an Sie als Eigentümer

Ihr Netzbetreiber – im Aargau z. B. AEW Energie, Eniwa oder Ihr regionales Elektrizitätswerk – fordert Sie auf, einen Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen. Beauftragen dürfen Sie ein unabhängiges Kontrollorgan Ihrer Wahl.

Mit einem Anruf erledigt

Sie melden sich bei uns, wir übernehmen den Rest: Termin, Kontrolle vor Ort, Sicherheitsnachweis und die fristgerechte Einreichung beim Netzbetreiber.

Frist

Welche Frist gilt?

Massgebend ist immer die Frist, die in Ihrem Schreiben steht – sie ist verbindlich, lässt Ihnen aber in aller Regel genügend Zeit.

So läuft es mit der Frist

Die Aufforderung wird in der Regel mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode verschickt (NIV Art. 36). Reagieren Sie nicht, folgen Mahnungen des Netzbetreibers; bleibt auch das ohne Antwort, kann der Fall an die Eidgenössische Aufsichtsbehörde ESTI übergeben werden – dann drohen zusätzliche Gebühren. So weit muss es nicht kommen: Ein frühzeitiger Termin genügt, und wir reichen den Sicherheitsnachweis rechtzeitig für Sie ein.

Frist schon knapp? Melden Sie sich – wir finden kurzfristig einen Termin.

Ablauf

So einfach läuft es ab

Vier Schritte – Sie kümmern sich um nichts ausser den Zugang zu Ihren Räumen.

1

Sie melden sich

Anruf, WhatsApp oder Kontaktformular – halten Sie das Schreiben des Netzbetreibers bereit, dann haben wir alle Angaben beisammen.

2

Termin vereinbaren

Wir schlagen Ihnen zeitnah einen Termin vor – auf Wunsch koordinieren wir direkt mit Verwaltung oder Mieterschaft.

3

Kontrolle vor Ort

Sicht- und Messkontrolle der gesamten Installation. In einem Einfamilienhaus dauert das in der Regel ein bis zwei Stunden.

4

SiNa eingereicht – erledigt

Sie erhalten den Sicherheitsnachweis, wir reichen ihn fristgerecht beim Netzbetreiber ein. Damit ist die Aufforderung vom Tisch.

Kontrolle vor Ort
Vor Ort

Was passiert bei der Kontrolle?

Wir prüfen Ihre elektrische Installation systematisch auf Sicherheit – ruhig, sauber und mit möglichst wenig Umtrieben für Sie. Der Strom wird nur für einzelne Messungen kurz unterbrochen.

  • Sichtkontrolle der Verteilungen, Steckdosen und Installationen
  • Messung und Prüfung der Schutzmassnahmen (z. B. Fehlerstromschutz)
  • Zugang nötig zu allen Räumen inkl. Keller, Estrich und Verteilung
  • Verständliche Erläuterung allfälliger Mängel – ohne Fachchinesisch
  • Sicherheitsnachweis (SiNa) und Einreichung beim Netzbetreiber

Und wenn Mängel gefunden werden?

Dann erhalten Sie eine klare Mängelliste. Die Behebung übernimmt ein Elektroinstallateur Ihrer Wahl – als unabhängiges Kontrollorgan führen wir selber keine Installationsarbeiten aus. Für die Dokumentation der Mängel entstehen Ihnen bei uns grundsätzlich keine Zusatzkosten.

Termin vereinbaren
Kosten

Was kostet die periodische Kontrolle?

Transparente Fixpreise gemäss unserer Preisliste 2026 – Endpreise inklusive Anfahrt, Administration, Messgeräten und Sicherheitsnachweis (exkl. MWST).

Einfamilienhaus

CHF 400.– Fixpreis, komplett.
Sehr grosse Häuser/Villen nach Absprache ab CHF 600.–.

Mehrfamilienhaus

Wohnung im Sammelauftrag ab 4 Wohnungen CHF 150.– pro Wohnung, bis 3 Wohnungen oder im Einzelauftrag CHF 300.– je Wohnung, Allgemeinteil CHF 300.– pro Zählerstromkreis.

Fairness-Garantie

Für gefundene Mängel entstehen grundsätzlich keine Zusatzkosten. Nur bei überdurchschnittlich schlechtem Anlagenzustand (ab 10 Mängeln) bleibt Mehraufwand vorbehalten – nach Rücksprache mit Ihnen.

Richtpreise gemäss Preisliste 2026, exkl. MWST – verbindlich ist die aktuelle Preisliste. Gewerbe und Spezialanlagen nach Aufwand (CHF 140.–/h) – gerne erstellen wir Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Offerte.

Ihr Vorteil

Unabhängiges Kontrollorgan – was heisst das für Sie?

Die periodische Kontrolle darf nicht durch den Betrieb erfolgen, der Ihre Anlage erstellt oder unterhalten hat. Diese Unabhängigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben – und Ihr Schutz.

Neutral

Wir kontrollieren ohne Eigeninteresse an Folgeaufträgen – wir verkaufen keine Installationsarbeiten.

Zugelassen

Zugelassenes Kontrollorgan gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) mit ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-1, geführt von Marco Weiss, Eidg. dipl. Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (HFPEL).

Aus der Region

Zuhause in Aarau, unterwegs in der Region Aarau, im ganzen Aargau und den angrenzenden Kantonen – mit kurzen Wegen und schnellen Terminen.

FAQ

Häufige Fragen zur Kontrollaufforderung

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick – weitere Fragen beantwortet unsere FAQ-Seite.

Was bedeutet das Schreiben vom Netzbetreiber genau?

Das Schreiben ist eine gesetzlich vorgesehene Aufforderung zur periodischen Elektrokontrolle. Die Kontrollperiode Ihrer Liegenschaft läuft ab, und Sie als Eigentümerin oder Eigentümer werden gebeten, einen Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen.

Es ist ein normaler, planbarer Vorgang – kein Hinweis darauf, dass mit Ihrer Installation etwas nicht stimmt.

Welche Frist gilt – und was passiert, wenn ich sie verpasse?

Massgebend ist immer die Frist in Ihrem Schreiben. In der Regel wird die Aufforderung mehrere Monate vor Ablauf der Kontrollperiode verschickt, sodass genügend Zeit bleibt.

Wer nicht reagiert, erhält Mahnungen; bleibt auch das ohne Antwort, kann der Fall an die Aufsichtsbehörde ESTI übergeben werden – mit zusätzlichen Gebühren. Am einfachsten: frühzeitig einen Termin vereinbaren, wir kümmern uns um die fristgerechte Einreichung.

Was ist der Sicherheitsnachweis (SiNa)?

Der Sicherheitsnachweis (SiNa) ist das Dokument, das bestätigt, dass Ihre elektrische Installation den Sicherheitsanforderungen entspricht. Er wird nach bestandener Kontrolle ausgestellt und beim Netzbetreiber eingereicht.

Damit ist die Aufforderung erledigt – bis zur nächsten Kontrollperiode.

Was ist ein Mangel?

Ein Mangel ist eine Abweichung von den Sicherheitsanforderungen, die bei der Kontrolle festgestellt wird – zum Beispiel eine defekte Steckdose, eine fehlende Abdeckung oder ein fehlender Fehlerstromschutz.

Die meisten Mängel sind gut behebbar. Sie erhalten von uns eine verständliche Mängelliste; die Behebung übernimmt ein Elektroinstallateur Ihrer Wahl. Nach der Behebung wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt.

Muss ich während der Kontrolle zu Hause sein?

Nicht zwingend. Wichtig ist, dass wir Zugang zu allen Räumen mit elektrischen Installationen haben – inklusive Keller, Estrich und Verteilung.

Viele Kundinnen und Kunden übergeben uns den Schlüssel oder organisieren den Zugang über die Verwaltung.

Wird der Strom während der Kontrolle unterbrochen?

Nur kurz: Für einzelne Messungen muss der Strom für wenige Minuten unterbrochen werden. Wir kündigen das vor Ort an, damit Sie empfindliche Geräte wie Computer vorher ausschalten können.

Was kostet die Kontrolle?

Wir arbeiten mit transparenten Fixpreisen gemäss Preisliste: Einfamilienhaus CHF 400.–, Wohnung im Sammelauftrag ab 4 Wohnungen CHF 150.– pro Wohnung, Wohnung im Einzelauftrag oder bis 3 Wohnungen CHF 300.– je Wohnung, Allgemeinteil im Mehrfamilienhaus CHF 300.– pro Zählerstromkreis – Endpreise inklusive Anfahrt, Administration und Sicherheitsnachweis, exkl. MWST.

Für gefundene Mängel entstehen grundsätzlich keine Zusatzkosten – siehe unsere Fairness-Garantie.

Darf ich das Kontrollorgan selbst wählen?

Ja. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer beauftragen ein unabhängiges Kontrollorgan Ihrer Wahl – der Netzbetreiber schreibt Ihnen nicht vor, wen Sie nehmen müssen.

Wichtig ist nur, dass das Kontrollorgan über eine Kontrollbewilligung verfügt und unabhängig ist, also nicht an der Erstellung oder dem Unterhalt Ihrer Anlage beteiligt war.

Schreiben zur Hand? Dann sind es nur noch zwei Minuten.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir klären alles Weitere und übernehmen die Abwicklung mit Ihrem Netzbetreiber. Kostenlos und unverbindlich.

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