Kontrollaufforderung vom Netzbetreiber erhalten?

Die Kontrollaufforderung Ihres Netzbetreibers (im Aargau z. B. AEW Energie oder Eniwa) ist ein normaler, gesetzlich vorgesehener Vorgang: Die Kontrollperiode Ihrer Liegenschaft läuft ab, und Sie reichen bis zur genannten Frist einen Sicherheitsnachweis (SiNa) ein. Das Kontrollorgan wählen Sie frei; die Weiss weiss wie GmbH aus Aarau übernimmt als unabhängiges Kontrollorgan mit ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3 Termin, Kontrolle, Sicherheitsnachweis und die fristgerechte Einreichung. Einfamilienhaus zum Fixpreis von CHF 432.40 inkl. MwSt (CHF 400.– exkl.).

Kurz erklärt

Was bedeutet die Kontrollaufforderung?

Elektrische Installationen müssen in der Schweiz in regelmässigen Abständen überprüft werden. Ihr Netzbetreiber erinnert Sie daran, mehr steckt nicht dahinter.

Gesetzlich vorgesehen

Die periodische Kontrolle ist in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) geregelt; Wohnbauten sind alle 20 Jahre an der Reihe, andere Nutzungen alle 10, 5, 3 oder 1 Jahr. Übersicht: Kontrollintervalle.

Der Brief geht an Sie als Eigentümer

Der Netzbetreiber fordert Sie auf, einen Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen. Beauftragen dürfen Sie ein unabhängiges Kontrollorgan Ihrer Wahl.

Was der SiNa ist

Der Sicherheitsnachweis bestätigt nach bestandener Kontrolle, dass Ihre Installation den Sicherheitsanforderungen entspricht. Mehr dazu: Sicherheitsnachweis (SiNa).

Frist

Welche Frist gilt bei der Kontrollaufforderung?

Massgebend ist immer die Frist, die in Ihrem Schreiben steht. Sie ist verbindlich, lässt Ihnen aber in aller Regel genügend Zeit.

So läuft es mit der Frist

Die Aufforderung wird in der Regel mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode verschickt (NIV Art. 36). Reagieren Sie nicht, folgen Mahnungen des Netzbetreibers; bleibt auch das ohne Antwort, kann der Fall an die Eidgenössische Aufsichtsbehörde ESTI übergeben werden, dann drohen zusätzliche Gebühren. Ein frühzeitiger Termin genügt, und wir reichen den Sicherheitsnachweis rechtzeitig für Sie ein.

Frist schon knapp? Melden Sie sich, wir finden kurzfristig einen Termin.

Ablauf

So erledigen Sie die Kontrollaufforderung

Sie melden sich per Anruf, WhatsApp oder Kontaktformular und halten das Schreiben des Netzbetreibers bereit; wir schlagen zeitnah einen Termin vor, auf Wunsch koordiniert mit Verwaltung oder Mieterschaft. Vor Ort prüfen wir die gesamte Installation per Sicht- und Messkontrolle (Einfamilienhaus in der Regel ein bis zwei Stunden). Sie müssen nicht zwingend anwesend sein, wichtig ist der Zugang zu allen Räumen inklusive Keller, Estrich und Verteilung. Ohne Mängel reichen wir den Sicherheitsnachweis fristgerecht beim Netzbetreiber ein, damit ist die Aufforderung erledigt; bei Mängeln erhalten Sie eine klare Mängelliste, und nach der Behebung durch einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl stellen wir den Sicherheitsnachweis aus.

Alle sechs Schritte der Elektrokontrolle im Detail

Kosten

Was kostet die periodische Kontrolle?

Transparente Fixpreise gemäss Preisliste 2026, Endpreise inklusive 8.1 % MwSt, Anfahrt, Administration, Messgeräten und Sicherheitsnachweis (in Klammern der Nettopreis exklusive MwSt): Einfamilienhaus CHF 432.40 (CHF 400.– exkl.) komplett; Mietwohnung CHF 216.20 (CHF 200.– exkl.) und Eigentumswohnung CHF 270.25 (CHF 250.– exkl.) pro Wohnung im Sammelauftrag ab 4 Wohnungen; bis 3 Wohnungen oder Einzelauftrag CHF 324.30 (CHF 300.– exkl.) je Wohnung; Allgemeinteil im Mehrfamilienhaus CHF 324.30 (CHF 300.– exkl.) pro Zählerstromkreis. Für gefundene Mängel entstehen grundsätzlich keine Zusatzkosten (Fairness-Garantie).

Alle Preise im Detail, Gewerbe und grössere Objekte: zur Preisübersicht

Ihr Vorteil

Unabhängiges Kontrollorgan: was heisst das für Sie?

Die periodische Kontrolle darf nicht durch den Betrieb erfolgen, der Ihre Anlage erstellt oder unterhalten hat. Diese Unabhängigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und Ihr Schutz: Wir kontrollieren ohne Eigeninteresse an Folgeaufträgen und verkaufen keine Installationsarbeiten.

Zugelassen

Zugelassenes Kontrollorgan gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) mit ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3, geführt von Marco Weiss, Eidg. dipl. Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (HFPEL).

Aus der Region

Zuhause in Aarau, unterwegs im ganzen Aargau und in den angrenzenden Kantonen, mit kurzen Wegen und schnellen Terminen.

FAQ

Häufige Fragen zur Kontrollaufforderung

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick; weitere Fragen beantwortet unsere FAQ-Seite.

Was bedeutet das Schreiben vom Netzbetreiber genau?

Das Schreiben ist eine gesetzlich vorgesehene Aufforderung zur periodischen Elektrokontrolle. Die Kontrollperiode Ihrer Liegenschaft läuft ab, und Sie als Eigentümerin oder Eigentümer werden gebeten, einen Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen. Es ist ein normaler, planbarer Vorgang, kein Hinweis darauf, dass mit Ihrer Installation etwas nicht stimmt.

Welche Frist gilt und was passiert, wenn ich sie verpasse?

Massgebend ist immer die Frist in Ihrem Schreiben. In der Regel wird die Aufforderung mehrere Monate vor Ablauf der Kontrollperiode verschickt, sodass genügend Zeit bleibt. Wer nicht reagiert, erhält Mahnungen; bleibt auch das ohne Antwort, kann der Fall an die Eidgenössische Aufsichtsbehörde ESTI übergeben werden, was zusätzliche Gebühren auslösen kann. Am einfachsten: frühzeitig einen Termin vereinbaren, wir kümmern uns um die fristgerechte Einreichung.

Was ist ein Mangel?

Ein Mangel ist eine Abweichung von den Sicherheitsanforderungen, die bei der Kontrolle festgestellt wird, zum Beispiel eine defekte Steckdose, eine fehlende Abdeckung oder ein fehlender Fehlerstromschutz. Die meisten Mängel sind gut behebbar. Sie erhalten von uns eine verständliche Mängelliste; die Behebung übernimmt ein Elektroinstallateur Ihrer Wahl. Nach der Behebung wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt.

Wird der Strom während der Kontrolle unterbrochen?

Nur kurz: Für einzelne Messungen muss der Strom für wenige Minuten unterbrochen werden. Wir kündigen das vor Ort an, damit Sie empfindliche Geräte wie Computer vorher ausschalten können.

Darf ich das Kontrollorgan selbst wählen?

Ja. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer beauftragen ein unabhängiges Kontrollorgan Ihrer Wahl; der Netzbetreiber schreibt Ihnen nicht vor, wen Sie nehmen müssen. Wichtig ist nur, dass das Kontrollorgan über eine Kontrollbewilligung verfügt und unabhängig ist, also nicht an der Erstellung oder dem Unterhalt Ihrer Anlage beteiligt war.

Weiterlesen im Ratgeber

Schritt für Schritt erklärt: Kontrollaufforderung erhalten: was jetzt zu tun ist · Mängel gefunden: was passiert jetzt?

Schreiben zur Hand? Dann sind es nur noch zwei Minuten.

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