Sicherheitsnachweis (SiNa) bei Handänderung im Aargau
Verkaufen Sie ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung im Aargau und liegt die letzte Elektrokontrolle mehr als 5 Jahre zurück, braucht es für die Handänderung einen neuen Sicherheitsnachweis (SiNa) im Verkaufsdossier. Die Weiss weiss wie GmbH aus Aarau kontrolliert als unabhängiges Kontrollorgan mit ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3, in der Regel innert weniger Tage, zum Fixpreis von CHF 432.40 inkl. MwSt für ein Einfamilienhaus und CHF 324.30 inkl. MwSt für eine Wohnung im Einzelauftrag.
Wann braucht es bei einer Handänderung einen SiNa?
Der Sicherheitsnachweis (SiNa) bestätigt, dass die elektrische Installation den Sicherheitsanforderungen entspricht (alles zum Sicherheitsnachweis). Beim Eigentümerwechsel gilt eine einfache Faustregel.
Letzte Kontrolle über 5 Jahre her?
Liegt die letzte Elektrokontrolle mehr als 5 Jahre zurück, braucht es bei der Handänderung eine neue Kontrolle mit Sicherheitsnachweis. Ist der letzte SiNa jünger, genügt in der Regel dessen Übergabe.
Betrifft die meisten Liegenschaften
Die Regel gilt für Objekte mit 10- oder 20-jähriger Kontrollperiode, also Einfamilienhäuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und die meisten Gewerbebauten (Kontrollintervalle).
Die Eigentümerschaft ist in der Pflicht
In der Praxis organisiert meist der Verkäufer die Kontrolle, damit der SiNa zur Beurkundung vorliegt. Wer bezahlt, regeln die Parteien im Kaufvertrag.
Beispiel aus der Praxis
Ein Einfamilienhaus wurde zuletzt 2018 kontrolliert und soll 2026 verkauft werden. Die letzte Kontrolle liegt über 5 Jahre zurück, für die Handänderung braucht es deshalb eine neue Elektrokontrolle mit Sicherheitsnachweis. Wer früh kontrollieren lässt, verkauft ohne Zeitdruck und ohne offene Fragen beim Notartermin.
Eigentumswohnung verkaufen: was gilt für den SiNa?
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung gilt dieselbe 5-Jahres-Regel wie beim Haus. Der Unterschied liegt im Umfang: Der Sicherheitsnachweis wird pro Zählerstromkreis ausgestellt, beim Wohnungsverkauf zählt also nur, was am Wohnungszähler hängt.
Nur der Wohnungszähler
Kontrolliert wird die Installation ab Wohnungszähler: Wohnungsverteiler und alle Räume, dazu Kellerabteil und Waschraum (getrennt oder kombiniert) sowie gegebenenfalls ein Parkplatz, sofern sie am selben Zähler angeschlossen sind. Eigentumswohnungen sind meist stärker ausgebaut als Mietwohnungen, wo im Keller oft nur eine Steckdose und ein Schalter hängen; die Kontrolle dauert trotzdem meist unter einer Stunde.
Allgemeinteil: separat und gemeinsam
Treppenhaus, Waschküche, Heizung und Aussenbeleuchtung hängen am Allgemeinzähler und gehören allen Stockwerkeigentümern anteilsmässig. Der Allgemeinteil ist nicht Teil des Wohnungsverkaufs und wird im Turnus der Eigentümergemeinschaft kontrolliert. Ist er fällig, lohnt sich ein Sammelauftrag für alle Wohnungen und den Allgemeinteil zusammen, das kommt jede Partei am günstigsten.
Zugang und Auftrag
Den Auftrag gibt der Verkäufer, die Verwaltung oder der Makler. Wir brauchen Zugang zur Wohnung und zum Zählerkasten im Keller oder Treppenhaus; Schlüssel und Verwaltung deshalb früh organisieren. Der SiNa geht an den Netzbetreiber, eine Kopie kommt ins Verkaufsdossier für Notariat und Käufer.
Beispiel aus der Praxis
Eine 4½-Zimmer-Eigentumswohnung wurde zuletzt 2015 kontrolliert und soll 2026 verkauft werden. Die letzte Kontrolle liegt über 5 Jahre zurück, für die Handänderung braucht es deshalb einen neuen Sicherheitsnachweis für den Wohnungszähler. Kellerabteil und Waschraum gehören dazu, der Allgemeinteil des Hauses bleibt Sache der Eigentümergemeinschaft. Fixpreis für die Wohnung im Einzelauftrag: CHF 324.30 inkl. MwSt (CHF 300.– exkl.); im Sammelauftrag ab 4 Eigentumswohnungen CHF 270.25 (CHF 250.– exkl.) pro Wohnung, Details unter Preise.

So kommt der Sicherheitsnachweis ins Verkaufsdossier
Sie melden sich mit Adresse und, falls bekannt, dem Datum der letzten Kontrolle; wir klären kostenlos, ob für Ihren Verkauf ein neuer SiNa nötig ist. Den Termin koordinieren wir innert weniger Tage direkt mit Ihnen, der Mieterschaft, der Verwaltung oder dem Makler, auch kurzfristig, wenn die Beurkundung bereits angesetzt ist. Vor Ort prüfen wir die gesamte Installation per Sicht- und Messkontrolle; ein Einfamilienhaus dauert in der Regel ein bis zwei Stunden, eine Eigentumswohnung meist unter einer Stunde. Ohne Mängel erhalten Sie Kontrollbericht, Messprotokoll und den Sicherheitsnachweis (SiNa) kurz nach der Kontrolle. Bei Mängeln folgt zuerst eine verständliche Mängelliste; nach der Behebung durch einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl stellen wir den SiNa aus. Planen Sie die Kontrolle deshalb möglichst früh im Verkaufsprozess ein.
Fixpreise für den Sicherheitsnachweis bei Handänderung
Endpreise inklusive 8.1 % MwSt, Anfahrt, Administration, Messgeräten und Sicherheitsnachweis (in Klammern der Nettopreis exklusive MwSt): Einfamilienhaus CHF 432.40 (CHF 400.– exkl.) komplett; Wohnung im Einzelauftrag CHF 324.30 (CHF 300.– exkl.), ideal beim Verkauf einer einzelnen Eigentumswohnung; Mehrfamilienhaus: Allgemeinteil CHF 324.30 (CHF 300.– exkl.) pro Zählerstromkreis, Wohnungen im Sammelauftrag ab 4 Wohnungen: Mietwohnung CHF 216.20 (CHF 200.– exkl.), Eigentumswohnung CHF 270.25 (CHF 250.– exkl.) pro Wohnung, gerne offerieren wir das ganze Haus pauschal. Für gefundene Mängel entstehen grundsätzlich keine Zusatzkosten (Fairness-Garantie).
Alle Preise im Detail: zur Preisübersicht. Offerten sind kostenlos und unverbindlich.
Warum ein unabhängiges Kontrollorgan bei der Handänderung?
Die Elektrokontrolle darf nicht durch den Betrieb erfolgen, der die Anlage erstellt oder unterhalten hat. Diese Unabhängigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt beide Vertragsparteien.
Neutral, ohne Eigeninteresse
Wir führen keine Installationsarbeiten aus und verkaufen keine Folgeaufträge. Der neutrale Befund schafft Vertrauen zwischen Verkäufer und Käufer.
Schutz für Verkäufer und Käufer
Ein sauber dokumentierter Zustand schützt den Verkäufer vor späteren Haftungsdiskussionen und den Käufer vor versteckten Mängeln.
Zugelassenes Kontrollorgan
Die Weiss weiss wie GmbH ist zugelassenes Kontrollorgan gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) mit ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3, geführt von Marco Weiss, Eidg. dipl. Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (HFPEL).
Für Makler, Notariate und Treuhänder
Ein Verkauf darf nicht am fehlenden Sicherheitsnachweis hängen. Wir sind der terminsichere Kontrollpartner für Ihre Handänderungen im Aargau.
Makler & Immobilienvermarkter
Kurzfristige Termine, direkte Koordination mit Eigentümer und Interessenten, SiNa rechtzeitig fürs Verkaufsdossier.
Notariate
Kontrollbericht und Sicherheitsnachweis liegen zur Beurkundung vor, ohne Nachfragen und ohne Verzögerung.
Treuhänder & Verwaltungen
Sammelaufträge, feste Ansprechperson und fristgerechte Abwicklung mit dem Netzbetreiber; mehr dazu unter Elektrokontrolle für Verwaltungen.
Sie betreuen regelmässig Handänderungen? Sprechen Sie uns auf eine feste Zusammenarbeit an.
Häufige Fragen zum SiNa bei Handänderung
Die wichtigsten Antworten für Verkäufer, Käufer und Makler; weitere Fragen beantwortet unsere FAQ-Übersicht.
Wann braucht es bei einer Handänderung einen Sicherheitsnachweis?
Bei Liegenschaften mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren, also bei den meisten Wohn- und Gewerbebauten, braucht es bei der Handänderung einen neuen Sicherheitsnachweis, wenn die letzte Elektrokontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt. Liegt ein gültiger SiNa vor, der jünger als 5 Jahre ist, genügt in der Regel dessen Übergabe an den neuen Eigentümer.
Wer muss den Sicherheitsnachweis organisieren, Käufer oder Verkäufer?
Pflichtig ist die jeweilige Eigentümerschaft. In der Praxis organisiert meist der Verkäufer die Kontrolle, damit der SiNa zur Beurkundung vorliegt und dem neuen Eigentümer übergeben werden kann. Wer die Kosten trägt, können die Parteien im Kaufvertrag frei regeln.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel finden wir innert weniger Tage einen Termin; bei laufenden Verkaufsprozessen mit fixem Beurkundungstermin priorisieren wir entsprechend. Rufen Sie am besten direkt an: 062 552 02 46.
Wie lange dauert die Kontrolle und wann liegt der SiNa vor?
Die Kontrolle eines Einfamilienhauses dauert vor Ort in der Regel ein bis zwei Stunden, eine Wohnung geht meist schneller. Werden keine Mängel festgestellt, erhalten Sie den Sicherheitsnachweis kurz nach der Kontrolle, rechtzeitig für das Verkaufsdossier.
Braucht es beim Verkauf einer Eigentumswohnung einen Sicherheitsnachweis?
Ja, dieselbe Regel wie beim Haus: Liegt die letzte Kontrolle der Wohnung mehr als 5 Jahre zurück, braucht es für die Handänderung einen neuen Sicherheitsnachweis. Kontrolliert wird die Installation am Wohnungszähler, dazu Kellerabteil und Waschraum sowie gegebenenfalls ein Parkplatz, sofern sie am selben Zähler hängen. Fixpreis CHF 324.30 inkl. MwSt für eine Wohnung im Einzelauftrag (Details).
Muss beim Wohnungsverkauf auch der Allgemeinteil kontrolliert werden?
Nein. Der Allgemeinteil (Treppenhaus, Waschküche, Heizung, Aussenbeleuchtung) hängt am Allgemeinzähler und gehört allen Stockwerkeigentümern anteilsmässig. Er wird separat betrachtet und im normalen Turnus der Eigentümergemeinschaft kontrolliert. Ist er fällig, ist es meist am günstigsten, wenn alle Wohnungen und der Allgemeinteil zusammen in einem Sammelauftrag kontrolliert werden.
Wer bestellt den SiNa bei einer Eigentumswohnung: Verkäufer, Verwaltung oder Makler?
Den Auftrag kann der Verkäufer, die Verwaltung oder der Makler geben; pflichtig ist die Eigentümerschaft. Wichtig ist der Zugang zur Wohnung und zum Zählerkasten im Keller oder Treppenhaus. Wir koordinieren den Termin direkt mit allen Beteiligten.
Der Kaufvertrag ist schon unterschrieben: Ist es zu spät für die Kontrolle?
Nein. Die Kontrolle kann auch nach der Beurkundung nachgeholt werden; oft wird dazu im Kaufvertrag eine Frist oder ein Kostenrückbehalt vereinbart. Je früher die Kontrolle stattfindet, desto weniger Diskussionen gibt es; wir koordinieren auch kurzfristige Termine mit allen Beteiligten.
Weiterlesen im Ratgeber
Kostenfrage beim Verkauf: Sicherheitsnachweis beim Hausverkauf: wer bezahlt?
SiNa für Ihren Haus- oder Wohnungsverkauf: jetzt Termin sichern
Kostenlose Ersteinschätzung: Wir klären ab, ob Ihr Objekt eine neue Kontrolle braucht, und nennen Ihnen den Fixpreis.