Sicherheitsnachweis (SiNa) bei Handänderung im Aargau
Sie verkaufen ein Haus oder eine Wohnung? Liegt die letzte Elektrokontrolle mehr als 5 Jahre zurück, gehört ein neuer Sicherheitsnachweis ins Verkaufsdossier. Wir kontrollieren als unabhängiges Kontrollorgan – kurzfristig, zum Fixpreis und mit kompletter Abwicklung.
Wann braucht es bei einer Handänderung einen SiNa?
Der Sicherheitsnachweis (SiNa) bestätigt, dass die elektrische Installation einer Liegenschaft den Sicherheitsanforderungen entspricht. Beim Eigentümerwechsel gilt eine einfache Faustregel.
Letzte Kontrolle über 5 Jahre her?
Liegt die letzte Elektrokontrolle mehr als 5 Jahre zurück, braucht es bei der Handänderung eine neue Kontrolle mit Sicherheitsnachweis. Ist der letzte SiNa jünger, genügt in der Regel dessen Übergabe.
Betrifft die meisten Liegenschaften
Die Regel gilt für Objekte mit 10- oder 20-jähriger Kontrollperiode – also Einfamilienhäuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser sowie die meisten Gewerbebauten.
Der Verkäufer ist in der Pflicht
Der bisherige Eigentümer muss dem Käufer einen gültigen SiNa übergeben können. Wer die Kontrolle bezahlt, regeln die Parteien im Kaufvertrag – der Nachweis selbst gehört zu den Standard-Verkaufsunterlagen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Einfamilienhaus wurde zuletzt 2018 kontrolliert und soll 2026 verkauft werden. Die letzte Kontrolle liegt über 5 Jahre zurück – für die Handänderung braucht es deshalb eine neue Elektrokontrolle mit Sicherheitsnachweis. Wer früh kontrollieren lässt, verkauft ohne Zeitdruck und ohne offene Fragen beim Notartermin.
In vier Schritten zum Sicherheitsnachweis
Wir halten den Aufwand für Sie klein – ein Anruf genügt, den Rest koordinieren wir mit allen Beteiligten.
Anfrage & Kurzcheck
Sie melden sich mit Adresse und – falls bekannt – dem Datum der letzten Kontrolle. Wir klären kostenlos, ob für Ihren Verkauf überhaupt ein neuer SiNa nötig ist.
Termin innert weniger Tage
Wir koordinieren den Termin direkt mit Ihnen, der Mieterschaft, der Verwaltung oder dem Makler – auch kurzfristig, wenn die Beurkundung bereits angesetzt ist.
Kontrolle vor Ort
Sicht- und Messkontrolle der gesamten Installation. Ein Einfamilienhaus dauert in der Regel ein bis zwei Stunden; der Strom wird nur kurz für einzelne Messungen unterbrochen.
Bericht & SiNa
Sie erhalten den Kontrollbericht und den Sicherheitsnachweis (SiNa) fürs Verkaufsdossier. Bei Mängeln zuerst eine verständliche Liste – nach der Behebung folgt der SiNa.
Wie lange dauert das Ganze?
Ohne Mängel liegt der Sicherheitsnachweis in der Regel kurz nach der Kontrolle vor. Werden Mängel festgestellt, hängt die Dauer von deren Behebung durch einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl ab – planen Sie die Kontrolle deshalb möglichst früh im Verkaufsprozess ein.
Das erhalten Sie von uns
Von der ersten Abklärung bis zum fertigen Dokument für den Notartermin:
- Vollständige Sicht- und Messkontrolle der elektrischen Installation
- Messprotokoll und verständlicher Kontrollbericht
- Bei Mängeln: klare Mängelliste mit Erläuterung – ohne Fachchinesisch
- Sicherheitsnachweis (SiNa) fürs Verkaufsdossier
- Terminkoordination mit Verkäufer, Käufer, Makler oder Verwaltung
- Diskrete, speditive Abwicklung – der Verkauf bleibt im Zeitplan
Auch für Käufer sinnvoll
Als Käufer erhalten Sie mit einer aktuellen Kontrolle Gewissheit über den Zustand der Elektroinstallation – bevor versteckte Mängel zu Ihrem Problem werden.
Transparente Fixpreise – ohne Überraschungen
Endpreise inklusive Anfahrt, Administration, Messgeräten und Sicherheitsnachweis. Sämtliche Preise exkl. MWST.
Einfamilienhaus
CHF 400.– Fixpreis, komplett inklusive Sicherheitsnachweis. Sehr grosse Objekte und Villen nach Absprache.
Eigentumswohnung
CHF 300.– Fixpreis für die Wohnung im Einzelauftrag – ideal beim Verkauf einer einzelnen Stockwerkeinheit.
Mehrfamilienhaus
Allgemeinteil CHF 300.– pro Zählerstromkreis. Wohnungen im Sammelauftrag ab 4 Wohnungen CHF 150.– pro Wohnung, bis 3 Wohnungen je CHF 300.– – wir offerieren das ganze Haus gerne pauschal.
Fairness-Garantie
Für gefundene Mängel entstehen grundsätzlich keine Zusatzkosten. Nur bei überdurchschnittlich schlechtem Anlagenzustand (ab 10 festgestellten Mängeln) bleibt die Verrechnung des Mehraufwands vorbehalten – immer nach Rücksprache mit Ihnen.
Alle Preise im Detail: zur Preisübersicht – Offerten sind kostenlos und unverbindlich.
Warum ein unabhängiges Kontrollorgan?
Die Elektrokontrolle darf nicht durch den Betrieb erfolgen, der die Anlage erstellt oder unterhalten hat – diese Unabhängigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt beide Vertragsparteien.
Neutral – ohne Eigeninteresse
Wir führen keine Installationsarbeiten aus und verkaufen keine Folgeaufträge. Unser Befund ist neutral – das schafft Vertrauen zwischen Verkäufer und Käufer.
Schutz für Verkäufer und Käufer
Ein sauber dokumentierter Zustand schützt den Verkäufer vor späteren Haftungsdiskussionen und den Käufer vor versteckten Mängeln – klare Verhältnisse für beide Seiten.
Zugelassenes Kontrollorgan
Die Weiss weiss wie GmbH ist zugelassenes Kontrollorgan gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) mit ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-1 – geführt von Marco Weiss, Eidg. dipl. Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (HFPEL).
Für Makler, Notariate und Treuhänder
Ein Verkauf darf nicht am fehlenden Sicherheitsnachweis hängen. Wir sind der terminsichere Kontrollpartner für Ihre Handänderungen im Aargau.
Makler & Immobilienvermarkter
Kurzfristige Termine, direkte Koordination mit Eigentümer und Interessenten, SiNa rechtzeitig fürs Verkaufsdossier – ein Anruf, der Rest läuft.
Notariate
Verlässliche Abwicklung mit klarer Dokumentation: Kontrollbericht und Sicherheitsnachweis liegen zur Beurkundung vor – ohne Nachfragen, ohne Verzögerung.
Treuhänder & Verwaltungen
Sammelaufträge, feste Ansprechperson und fristgerechte Abwicklung mit dem Netzbetreiber – mehr dazu auf unserer Seite Elektrokontrolle für Verwaltungen.
Sie betreuen regelmässig Handänderungen? Sprechen Sie uns auf eine feste Zusammenarbeit an.
Häufige Fragen zum SiNa bei Handänderung
Die wichtigsten Antworten für Verkäufer, Käufer und Makler – weitere Fragen beantwortet unsere FAQ-Übersicht.
Wann braucht es bei einer Handänderung einen Sicherheitsnachweis?
Bei Liegenschaften mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren – also bei den meisten Wohn- und Gewerbebauten – braucht es bei der Handänderung einen neuen Sicherheitsnachweis, wenn die letzte Elektrokontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt. Liegt ein gültiger SiNa vor, der jünger als 5 Jahre ist, genügt in der Regel dessen Übergabe an den neuen Eigentümer.
Wer muss den Sicherheitsnachweis organisieren – Käufer oder Verkäufer?
Verantwortlich ist der Verkäufer bzw. der bisherige Eigentümer: Er muss dem neuen Eigentümer einen gültigen Sicherheitsnachweis übergeben können. Wer die Kosten trägt, können die Parteien im Kaufvertrag frei regeln. In der Praxis wird die Kontrolle am besten früh organisiert, damit der SiNa zur Beurkundung vorliegt.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel finden wir innert weniger Tage einen Termin – gerade bei laufenden Verkaufsprozessen mit fixem Beurkundungstermin priorisieren wir entsprechend. Rufen Sie am besten direkt an: 079 365 79 86.
Wie lange dauert die Kontrolle und wann liegt der SiNa vor?
Die Kontrolle eines Einfamilienhauses dauert vor Ort in der Regel ein bis zwei Stunden, eine Wohnung geht meist schneller. Werden keine Mängel festgestellt, erhalten Sie den Sicherheitsnachweis kurz nach der Kontrolle – rechtzeitig für das Verkaufsdossier.
Was kostet der Sicherheitsnachweis bei einer Handänderung?
Wir arbeiten mit transparenten Fixpreisen: Einfamilienhaus CHF 400.–, Wohnung im Einzelauftrag CHF 300.– (jeweils exkl. MWST). Die Preise sind Endpreise inklusive Anfahrt, Administration, Messgeräten und Sicherheitsnachweis. Mehrfamilienhäuser und Spezialobjekte offerieren wir gerne individuell.
Was passiert, wenn bei der Kontrolle Mängel gefunden werden?
Sie erhalten eine verständliche Mängelliste. Die Behebung übernimmt ein Elektroinstallateur Ihrer Wahl – als unabhängiges Kontrollorgan führen wir selber keine Installationsarbeiten aus. Nach der Behebung stellen wir den Sicherheitsnachweis aus. Für die Dokumentation der Mängel entstehen bei uns grundsätzlich keine Zusatzkosten – siehe Fairness-Garantie auf unserer Preisseite.
Der Kaufvertrag ist schon unterschrieben – ist es zu spät für die Kontrolle?
Nein. Die Kontrolle kann auch nach der Beurkundung nachgeholt werden; oft wird dazu im Kaufvertrag eine Frist oder ein Kostenrückbehalt vereinbart. Je früher die Kontrolle stattfindet, desto weniger Diskussionen gibt es – wir koordinieren auch kurzfristige Termine mit allen Beteiligten.
SiNa für Ihren Verkauf – jetzt Termin sichern
Kostenlose Ersteinschätzung: Wir klären ab, ob Ihr Objekt eine neue Kontrolle braucht, und nennen Ihnen den Fixpreis.