Abnahmekontrolle

Die Abnahmekontrolle ist die unabhängige Kontrolle einer neuen, erweiterten oder geänderten Elektroinstallation nach der Schlusskontrolle des Installateurs. Sie ist vorgeschrieben, wenn die Anlage eine Kontrollperiode unter 20 Jahren hat (Gewerbe, Landwirtschaft, Schulen und Heime) sowie bei netzgekoppelten Energieerzeugungsanlagen, und sie muss innert sechs Monaten nach der Übernahme erfolgen. Die Weiss weiss wie GmbH führt sie als unabhängiges Kontrollorgan (ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3) in Aarau, im Aargau und in den angrenzenden Kantonen durch: Preis nach Aufwand, Offerte innert 24 Stunden.

Unabhängiges Kontrollorgan (NIV)
ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3
Kurzfristige Termine, NIV-Frist eingehalten
Offerte innert 24 Stunden
Aarau, Aargau, angrenzende Kantone
Pflicht nach NIV

Wann ist eine Abnahmekontrolle vorgeschrieben?

Massgebend ist die Kontrollperiode der Anlage. Liegt sie unter 20 Jahren, verlangt die Niederspannungs-Installationsverordnung nach jeder neuen, erweiterten oder geänderten Installation zusätzlich zur Schlusskontrolle des Installateurs eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan, innert sechs Monaten nach der Übernahme (Art. 35 Abs. 3 NIV). Bei Wohnbauten mit 20-jähriger Kontrollperiode genügt in der Regel der Sicherheitsnachweis aus der Schlusskontrolle (Art. 35 Abs. 1 NIV).

Gewerbe und Industrie

Werkstätten, Produktions- und Lagerhallen, Büro- und Verkaufsflächen, Restaurants und Hotels: Anlagen mit in der Regel 10- oder 5-jähriger Kontrollperiode (Anhang NIV, Ziffern 2.3 und 2.4).

Landwirtschaft

Ställe, Scheunen, Melk- und Futteranlagen sowie Nebengebäude landwirtschaftlicher Betriebe: in der Regel 10-jährige Kontrollperiode (Anhang NIV, Ziffer 2.4.8).

Schulen, Heime, Betriebe mit kurzer Kontrollperiode

Feuergefährdete und nasse Räume in Betrieben, Schulen, Alters- und Pflegeheime, Versammlungsräume, Hotels und Gaststätten: Kontrollperioden von 5 oder 10 Jahren, deshalb immer mit Abnahmekontrolle (Anhang NIV, Ziffern 2.3.8, 2.4.1 und 2.4.2).

Medizinisch genutzte Räume

Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Physiotherapien ausserhalb von Spitälern und Kliniken: medizinisch genutzte Räume der Gruppen 0 und 1 haben eine 5-jährige Kontrollperiode, deshalb immer mit Abnahmekontrolle (Anhang NIV, Ziffer 2.3.4).

Photovoltaik und Energieerzeugung

Netzgekoppelte Energieerzeugungsanlagen brauchen die Abnahmekontrolle unabhängig von der Kontrollperiode des Gebäudes (Art. 35 Abs. 3 NIV). Details: PV-Anlagen und Ladestationen.

Ladestationen

Wallboxen und Ladeinfrastruktur folgen der Kontrollperiode des Objekts: in Tiefgaragen von Gewerbebauten oder Betrieben mit kurzer Periode ist die Abnahmekontrolle vorgeschrieben, im Einfamilienhaus in der Regel nicht (Art. 35 NIV). Ladestationen im öffentlichen Raum haben eine 5-jährige Kontrollperiode (Anhang NIV, Ziffer 2.3.3) und brauchen die Abnahmekontrolle immer.

Unsicher, welche Kontrollperiode gilt?

Die Kontrollperiode steht auf der Installationsanzeige beziehungsweise in der Aufforderung des Netzbetreibers und auf dem letzten Sicherheitsnachweis. Wenn Sie uns Nutzung und Adresse des Objekts nennen, klären wir kostenlos ab, ob eine Abnahmekontrolle nötig ist. Eine ausführliche Erklärung mit Beispielen finden Sie im Ratgeber: Abnahmekontrolle: wann ist sie nötig?

Abnahmekontrolle einer PV-Anlage auf dem Flachdach mit MesskofferK-311114-3 eingetragenwidth="1600" height="720">
Einordnung

Schlusskontrolle, Abnahmekontrolle, periodische Kontrolle: der Unterschied

Drei Kontrollen, drei Rollen. Die Schlusskontrolle gehört zum Installationsbetrieb: Er prüft seine eigene Arbeit vor der Übergabe und stellt den Sicherheitsnachweis mit Messprotokoll aus. Die Abnahmekontrolle ist die zweite, unabhängige Kontrolle derselben Installation durch ein Kontrollorgan, das an Planung und Ausführung nicht beteiligt war. Die periodische Kontrolle folgt später im Turnus der Kontrollperiode.

  • Schlusskontrolle: Installationsbetrieb, vor der Übergabe an den Eigentümer. Wir übernehmen sie auf Wunsch als externe Kontrollberechtigte: Schlusskontrolle
  • Abnahmekontrolle: unabhängiges Kontrollorgan, innert sechs Monaten nach der Übernahme, bei Kontrollperioden unter 20 Jahren und bei netzgekoppelten Energieerzeugungsanlagen
  • Periodische Kontrolle: unabhängiges Kontrollorgan, alle 1, 3, 5, 10 oder 20 Jahre auf Aufforderung des Netzbetreibers: Periodische Elektrokontrolle
  • Ergebnis jeder Kontrolle: der Sicherheitsnachweis (SiNa) mit Mess- und Prüfprotokoll
Abnahmekontrolle anfragen
Ablauf

So läuft die Abnahmekontrolle ab

Sechs Schritte von der Bestellung bis zur Bestätigung an den Netzbetreiber. Wir arbeiten mit Ihren Fristen und Ihrem Bauprogramm.

1

Bestellung

Der Eigentümer beziehungsweise die Bauherrschaft bestellt die Abnahmekontrolle, in der Praxis oft über den Elektroinstallateur, den Architekten, den Generalunternehmer oder die Verwaltung. Wir bestätigen den Auftrag schriftlich mit Offerte.

2

Unterlagen

Sicherheitsnachweis des Installateurs mit Schlusskontroll- und Messprotokoll, Installationsanzeige oder Anschlussbewilligung des Netzbetreibers, Schemata oder Pläne der Verteilungen, Adresse, Zählernummer und Kontaktperson für den Zugang.

3

Termin

Wir bieten kurzfristige Termine an, damit die 6-Monats-Frist nach NIV eingehalten wird, abgestimmt auf Übergabe, Inbetriebnahme oder Bauprogramm. Auf Wunsch koordinieren wir direkt mit dem Installateur oder der Bauleitung.

4

Kontrolle vor Ort

Sichtkontrolle der Verteilungen und Installationen, Messungen an Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und Fehlerstromschutz (FI/RCD), Funktionsprüfungen und Abgleich mit dem Messprotokoll des Installateurs.

5

Bericht

Ohne Mängel stellen wir den Sicherheitsnachweis der Abnahmekontrolle aus. Bei Mängeln erhalten Auftraggeber und Installateur einen Kontrollbericht mit klarer Mängelliste und Frist. Die Behebung meldet der Installateur über Mängelbehebung melden.

6

Bestätigung an den Netzbetreiber

Wir reichen den Sicherheitsnachweis im Auftrag des Eigentümers beim zuständigen Netzbetreiber ein und legen die Unterlagen bei uns ab. Der Eigentümer erhält Kopien für seine Objektakte.

Unabhängigkeit

Warum die Abnahmekontrolle ein unabhängiges Kontrollorgan braucht

Die Abnahmekontrolle darf nur ein Kontrollorgan durchführen, das an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der geprüften Anlage nicht beteiligt war (Art. 31 NIV). Genau das ist unser Geschäftsmodell: Die Weiss weiss wie GmbH plant nicht, installiert nicht und repariert nicht. Wir kontrollieren.

Keine Interessenkonflikte

Wir haben kein Interesse an Folgeaufträgen für Installation oder Reparatur. Unser Bericht ist deshalb für Bauherrschaft, Installateur und Netzbetreiber gleichermassen verlässlich.

Persönlich und qualifiziert

Jede Kontrolle führt Marco Weiss selbst durch, Eidg. dipl. Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (HFPEL), Inhaber der ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3.

Fair gegenüber dem Installateur

Wir beurteilen sachlich nach NIN und NIV, dokumentieren nachvollziehbar und besprechen Befunde direkt mit dem ausführenden Betrieb. Für die Dokumentation von Mängeln entstehen grundsätzlich keine Zusatzkosten.

Pro Objekt entweder Schlusskontrolle oder Abnahmekontrolle

Wegen der Unabhängigkeit übernehmen wir pro Objekt entweder die Schlusskontrolle im Auftrag des Installateurs oder die unabhängige Abnahmekontrolle im Auftrag des Eigentümers, nie beides. Sagen Sie uns bei der Anfrage, welche Rolle Sie brauchen.

Preise

Preis nach Aufwand, Offerte innert 24 Stunden

Abnahmekontrollen unterscheiden sich stark nach Grösse und Nutzung des Objekts. Deshalb verrechnen wir nach Aufwand. Sie erhalten vor Beginn eine verbindliche Offerte, in der Regel innert 24 Stunden nach Ihrer Anfrage mit Objektangaben und Unterlagen. Für Installationsbetriebe und Netzbetreiber, die regelmässig mit uns arbeiten, besprechen wir die Konditionen gerne persönlich.

Gewerbe, Landwirtschaft, Schulen und Heime

Nach Aufwand, verbindliche Offerte vor Beginn. Nennen Sie uns Nutzung, Anzahl Verteilungen und Stromkreise, wir rechnen den Aufwand transparent vor.

PV-Anlagen und Ladestationen

Private PV-Anlagen bis 30 kWp und private Ladestationen kontrollieren wir zum Fixpreis gemäss Preisliste; grössere oder gewerbliche Abnahmekontrollen offerieren wir nach Aufwand, mit verbindlicher Offerte vor Beginn. Details auf der Seite PV-Anlagen und Ladestationen.

Keine Zusatzkosten für Mängel

Für festgestellte Mängel entstehen grundsätzlich keine Zusatzkosten. Wir suchen, was für Menschen, Tiere und Sachen gefährlich ist, nicht Positionen für die Rechnung.

Alle Preise im Detail: zur Preisübersicht. Offerten sind kostenlos und unverbindlich.

FAQ

Häufige Fragen zur Abnahmekontrolle

Die wichtigsten Antworten für Installateure, Bauherrschaften und Verwaltungen. Weitere Fragen beantwortet unsere FAQ-Übersicht.

Wann ist eine Abnahmekontrolle vorgeschrieben?

Eine unabhängige Abnahmekontrolle ist nach der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) vorgeschrieben, wenn eine neue, erweiterte oder geänderte Installation zu einer Anlage mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren gehört, zum Beispiel Gewerbe- und Industriebauten, landwirtschaftliche Betriebe, Räume mit erhöhter Gefährdung oder medizinisch genutzte Räume, sowie bei netzgekoppelten Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen. Sie muss innert sechs Monaten nach der Übernahme der Installation erfolgen. Bei Wohnbauten mit 20-jähriger Kontrollperiode genügt in der Regel der Sicherheitsnachweis aus der Schlusskontrolle des Installateurs.

Was ist der Unterschied zwischen Schlusskontrolle und Abnahmekontrolle?

Die Schlusskontrolle macht der Installationsbetrieb selbst, bevor er die Installation dem Eigentümer übergibt; das Ergebnis ist der Sicherheitsnachweis mit Messprotokoll. Die Abnahmekontrolle ist eine zweite, unabhängige Kontrolle derselben Installation durch ein Kontrollorgan, das an Planung und Ausführung nicht beteiligt war. Sie prüft die Installation vor Ort erneut und bestätigt den Sicherheitsnachweis gegenüber dem Netzbetreiber. Die periodische Kontrolle folgt später im Turnus der Kontrollperiode. Mehr dazu: Schlusskontrolle.

Wer bestellt die Abnahmekontrolle und welche Unterlagen braucht es?

Bestellen kann der Eigentümer beziehungsweise die Bauherrschaft, in der Praxis oft der Elektroinstallateur, der Architekt, der Generalunternehmer oder die Verwaltung im Auftrag des Eigentümers. Wir benötigen den Sicherheitsnachweis des Installateurs mit Schlusskontroll- und Messprotokoll, die Installationsanzeige beziehungsweise Anschlussbewilligung des Netzbetreibers, Schemata oder Pläne der Verteilungen sowie Adresse, Zählernummer und Kontaktperson für den Zugang.

Was kostet die Abnahmekontrolle in Aarau und im Aargau?

Die Abnahmekontrolle wird nach Aufwand verrechnet. Sie erhalten vor Beginn eine verbindliche Offerte, in der Regel innert 24 Stunden nach Ihrer Anfrage. Private PV-Anlagen bis 30 kWp und private Ladestationen kontrollieren wir zum Fixpreis gemäss Preisliste; grössere oder gewerbliche Abnahmekontrollen offerieren wir nach Aufwand, mit verbindlicher Offerte vor Beginn. Für Installationsbetriebe und Netzbetreiber, die regelmässig mit uns arbeiten, besprechen wir die Konditionen gerne persönlich. Für festgestellte Mängel entstehen grundsätzlich keine Zusatzkosten. Alle Preise auf unserer Preisseite.

Weiterlesen im Ratgeber

Hintergrund und Abgrenzung zur Schlusskontrolle: Abnahmekontrolle: wann ist sie nötig?

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Nennen Sie uns Objekt, Nutzung und den geplanten Übergabetermin. Sie erhalten die Offerte in der Regel innert 24 Stunden.

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