Schlusskontrolle
Die Schlusskontrolle ist die abschliessende Prüfung einer neuen oder geänderten Elektroinstallation durch den Installationsbetrieb vor der Übergabe an den Eigentümer, festgehalten im Sicherheitsnachweis mit Messprotokoll. Die Weiss weiss wie GmbH übernimmt diese Schlusskontrolle als externe kontrollberechtigte Person (ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3) für Elektroinstallateure in Aarau, im Aargau und in den angrenzenden Kantonen, die keinen eigenen Kontrollberechtigten haben oder Kapazität brauchen. Preis nach Aufwand, Offerte innert 24 Stunden.
Was ist die Schlusskontrolle nach NIV?
Jede neue, erweiterte oder geänderte Elektroinstallation wird während der Erstellung laufend geprüft (Erstprüfung) und vor der Übergabe an den Eigentümer einer Schlusskontrolle unterzogen (Art. 24 Abs. 1 und 2 NIV). Die Schlusskontrolle führt eine fachkundige Person nach Art. 8 NIV oder eine kontrollberechtigte Person nach Art. 27 Abs. 1 NIV durch (Art. 24 Abs. 2 NIV). Das Ergebnis ist der Sicherheitsnachweis (SiNa) mit Mess- und Prüfprotokoll, den der Installationsbetrieb dem Eigentümer übergibt und der beim Netzbetreiber eingereicht wird.
- Bei Anlagen mit 20-jähriger Kontrollperiode, etwa im Wohnungsbau, genügt dieser Sicherheitsnachweis für den Netzbetreiber (Art. 35 Abs. 1 NIV)
- Bei kürzeren Kontrollperioden und bei netzgekoppelten Energieerzeugungsanlagen folgt innert sechs Monaten zusätzlich die unabhängige Abnahmekontrolle (Art. 35 Abs. 3 NIV)
- Der Sicherheitsnachweis wird vom Kontrollberechtigten mit seiner Kontrollbewilligungsnummer und vom Installationsbetrieb als Unterschriftsberechtigtem unterschrieben (Art. 37 Abs. 2 NIV)
- Der Installationsbetrieb übergibt den Sicherheitsnachweis dem Eigentümer; dieser stellt ihn dem Netzbetreiber zu, bewahrt die Unterlagen mindestens eine Kontrollperiode auf und muss den Sicherheitsnachweis auf Verlangen vorweisen (Art. 24 Abs. 5 und 6, Art. 5 NIV).

Externe Schlusskontrolle: wenn der eigene Kontrollberechtigte fehlt
Nicht jeder Installationsbetrieb hat eine kontrollberechtigte Person im Haus, und auch mit eigenem Kontrollberechtigten gibt es Ferien, Krankheit und Spitzen. In diesen Fällen übernehmen wir die Schlusskontrolle für Sie: Marco Weiss, Eidg. dipl. Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (HFPEL), kontrolliert die Installation, hält die Ergebnisse im Sicherheitsnachweis fest und unterschreibt als Kontrollberechtigter mit seiner Kontrollbewilligungsnummer K-311114-3. Ihr Betrieb unterschreibt als Unterschriftsberechtigter (Art. 37 Abs. 2 NIV).
Kein eigener Kontrollberechtigter
Betriebe mit fachkundigem Leiter, aber ohne zusätzliche kontrollberechtigte Person: Sie installieren, wir kontrollieren ab und stellen den Sicherheitsnachweis mit Ihnen aus.
Ferien, Krankheit, Engpass
Ihr Kontrollberechtigter fällt aus, die Übergabe steht an: Wir springen kurzfristig ein, damit Termine gegenüber Bauherrschaft und Netzbetreiber halten.
Überbauungen und Serien
Mehrfamilienhäuser und Überbauungen mit vielen gleichartigen Wohnungen: Wir kontrollieren wohnungsweise nach Ihrem Bauprogramm, mit einheitlichem Messprotokoll pro Einheit.
Zweiter Blick vor der Abnahme
Bei Objekten mit kurzer Kontrollperiode folgt später die unabhängige Abnahmekontrolle durch ein anderes Kontrollorgan. Eine sorgfältige Schlusskontrolle vermeidet Nachbesserungen und Terminverluste.
Unabhängigkeit als Vorteil: wir installieren nie
Die Weiss weiss wie GmbH plant, erstellt und repariert keine Elektroinstallationen. Für Sie als Installationsbetrieb heisst das: Wir sind kein Mitbewerber, der über Ihre Schlusskontrolle an Ihre Kunden herankommt. Und für die Anlage heisst es: Wer die Schlusskontrolle für den Installateur gemacht hat, gilt als an der Anlage beteiligt und darf dort nicht auch die unabhängige Abnahmekontrolle durchführen (Art. 31 NIV). Deshalb übernehmen wir pro Objekt entweder die Schlusskontrolle im Auftrag des Installateurs oder die Abnahmekontrolle im Auftrag des Eigentümers, nie beides. Sagen Sie uns bei der Anfrage, welche Rolle Sie brauchen.
So läuft die externe Schlusskontrolle ab
Fünf Schritte, abgestimmt auf Ihre Übergabe. Je früher wir im Bauprogramm stehen, desto sicherer hält der Termin.
Anfrage
Sie melden Objekt, Umfang (Anzahl Wohnungen, Verteilungen, Stromkreise), Kontrollperiode und den geplanten Übergabetermin. Sie erhalten die Offerte in der Regel innert 24 Stunden.
Unterlagen
Installationsanzeige und Anschlussbewilligung des Netzbetreibers, Schemata und Verteilerpläne, Stromkreislisten, Angaben zu Erdung und Potenzialausgleich, allfällige Vorabmessungen und Prüfprotokolle aus der Erstprüfung.
Termin
Kontrolle nach Abschluss der Installationsarbeiten und vor der Übergabe an den Eigentümer. Wir koordinieren mit Ihrer Bauleitung; die Anlage muss unter Spannung und zugänglich sein.
Kontrolle vor Ort
Sichtkontrolle, Messungen an Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und Fehlerstromschutz (FI/RCD), Funktionsprüfungen, Prüfung von Beschriftung und Dokumentation. Befunde besprechen wir direkt mit Ihrem Monteur oder Projektleiter.
Sicherheitsnachweis
Ohne Beanstandungen stellen wir den Sicherheitsnachweis mit Messprotokoll aus, unterschrieben von uns als Kontrollberechtigtem und von Ihrem Betrieb als Unterschriftsberechtigtem. Bei Beanstandungen erhalten Sie eine kurze Liste, nach der Nachbesserung kontrollieren wir nach.
Kontrollen im Auftrag von Netzbetreibern
Netzbetreiberinnen prüfen die eingereichten Sicherheitsnachweise stichprobenweise auf ihre Richtigkeit und kontrollieren Installationen stichprobenweise vor Ort (Art. 33 Abs. 2 und Art. 39 Abs. 1 NIV). Dafür dürfen sie andere Kontrollorgane beiziehen (Art. 39 Abs. 1 NIV). Wenn Sie diese Kontrollen auslagern möchten, übernehmen wir das als unabhängiges Kontrollorgan mit ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3.
Stichprobenkontrollen
Sicht- und Messkontrolle vor Ort mit Abgleich zum eingereichten Sicherheitsnachweis und Messprotokoll, Rückmeldung an Ihre Fachstelle in Ihren Vorlagen und Abläufen.
Kontrollen bei Verdacht auf Mängel
Kontrollen von Anlagen, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass sie der NIV nicht entsprechen, im Auftrag des Netzbetreibers (Art. 39 Abs. 1 NIV).
Unabhängig nach NIV
Wir führen keine Installationsarbeiten aus und beurteilen die Arbeit der erstellenden Betriebe neutral. Wir stehen Netzbetreibern für Stichproben- und Verdachtskontrollen als unabhängiges Kontrollorgan zur Verfügung; gerne offerieren wir einzelne Objekte oder ein jährliches Kontingent. Wir nehmen Anfragen von Netzbetreibern gerne entgegen und besprechen Umfang und Konditionen im Gespräch.
Preis nach Aufwand, Offerte innert 24 Stunden
Schlusskontrollen verrechnen wir nach Aufwand. Für wiederkehrende Aufträge, ganze Überbauungen oder ein Jahreskontingent für Netzbetreiber offerieren wir Pauschalen pro Einheit. Sie erhalten die Offerte in der Regel innert 24 Stunden. Für Installationsbetriebe und Netzbetreiber, die regelmässig mit uns arbeiten, besprechen wir die Konditionen gerne persönlich.
Einzelobjekt
Einfamilienhaus, Wohnung, Gewerbeeinheit: nach Aufwand, verbindliche Offerte vor Beginn.
Überbauung oder Serie
Pauschale pro Wohnung oder Einheit bei gleichartigen Installationen, abgestimmt auf Ihr Bauprogramm.
Kontingent für Netzbetreiber
Jährliches Kontingent an Stichproben- oder Sonderkontrollen zu vereinbarten Konditionen, Abrechnung nach Ihren Vorgaben.
Alle Preise im Detail: zur Preisübersicht. Offerten sind kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zur Schlusskontrolle
Die wichtigsten Antworten für Installationsbetriebe und Netzbetreiber. Weitere Fragen beantwortet unsere FAQ-Übersicht.
Was ist die Schlusskontrolle nach NIV?
Die Schlusskontrolle ist die abschliessende Prüfung einer neuen oder geänderten Elektroinstallation vor der Übergabe an den Eigentümer. Sie wird von einer fachkundigen oder kontrollberechtigten Person durchgeführt und im Sicherheitsnachweis mit Messprotokoll festgehalten. Bei Anlagen mit 20-jähriger Kontrollperiode, etwa im Wohnungsbau, genügt dieser Sicherheitsnachweis für den Netzbetreiber; bei kürzeren Kontrollperioden und bei netzgekoppelten Energieerzeugungsanlagen kommt innert sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle dazu.
Darf ein externes Kontrollorgan die Schlusskontrolle für unseren Installationsbetrieb machen?
Ja. Die NIV verlangt, dass eine fachkundige oder kontrollberechtigte Person die Schlusskontrolle durchführt; sie muss nicht im Installationsbetrieb angestellt sein. Marco Weiss führt die Schlusskontrolle als kontrollberechtigte Person durch, hält die Ergebnisse im Sicherheitsnachweis fest und unterschreibt als Kontrollberechtigter mit seiner Kontrollbewilligungsnummer K-311114-3; der Installationsbetrieb unterschreibt als Unterschriftsberechtigter. Das ist die Lösung für Betriebe ohne eigenen Kontrollberechtigten, bei Ferienabwesenheit oder bei grösseren Überbauungen mit vielen Wohnungen.
Kann die Weiss weiss wie GmbH am selben Objekt Schlusskontrolle und Abnahmekontrolle machen?
Nein, und das ist Absicht. Die unabhängige Abnahmekontrolle darf nur ein Kontrollorgan durchführen, das an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der Anlage nicht beteiligt war. Wer die Schlusskontrolle für den Installateur gemacht hat, ist an der Anlage beteiligt. Die Verantwortung für die Installation bleibt beim Installationsbetrieb. Deshalb übernehmen wir pro Objekt entweder die Schlusskontrolle im Auftrag des Installateurs oder die Abnahmekontrolle im Auftrag des Eigentümers, nie beides. Da wir selbst nie planen oder installieren, sind wir für jede der beiden Rollen frei.
Was kostet die externe Schlusskontrolle?
Nach Aufwand, mit verbindlicher Offerte vor Beginn. Für wiederkehrende Aufträge, ganze Überbauungen oder ein Jahreskontingent offerieren wir Pauschalen. Sie erhalten die Offerte in der Regel innert 24 Stunden. Für Installationsbetriebe und Netzbetreiber, die regelmässig mit uns arbeiten, besprechen wir die Konditionen gerne persönlich. Alle Preise auf unserer Preisseite.
Weiterlesen im Ratgeber
Hintergrund und Abgrenzung zur Abnahmekontrolle: Abnahmekontrolle: wann ist sie nötig?
Schlusskontrolle oder Kontrollkontingent anfragen
Nennen Sie uns Objekt, Umfang und Übergabetermin. Sie erhalten die Offerte in der Regel innert 24 Stunden.