Mängel gefunden: was passiert jetzt?

Der Kontrollbericht enthält eine Mängelliste. Das ist häufiger, als man denkt, und in den meisten Fällen gut lösbar. Hier lesen Sie, wer die Mängel behebt, wie Sie die Behebung melden, wann der Sicherheitsnachweis folgt und welche Fristen gelten.

Marco Weiss, Weiss weiss wie GmbH Ratgeber Elektrokontrolle Lesezeit 6 Minuten

Kurz gesagt

Das Kontrollorgan stellt Mängel fest, behebt sie aber nicht selbst. Sie beauftragen einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl, dieser behebt die Mängel innerhalb der Frist im Kontrollbericht. Danach melden Sie oder der Installateur uns die Behebung, und wir stellen den Sicherheitsnachweis (SiNa) aus und reichen ihn beim Netzbetreiber ein. Der SiNa kostet nichts extra.

Ein Mangel ist eine Abweichung von den Sicherheitsanforderungen, die bei der Kontrolle festgestellt wird: eine fehlende Abdeckung, ein defekter Sicherungsträger, ein fehlender Fehlerstromschutz, eine offene Deckendose. Die meisten Mängel sind schnell behoben. Wichtig ist, dass der Weg vom Bericht bis zum Sicherheitsnachweis klar ist. Genau darum geht es in diesem Beitrag.

Stark korrodierter Hausanschlusskasten im Freien, bei einer Elektrokontrolle festgestellt
Ein typischer Befund: stark korrodierter Hausanschlusskasten im Freien. Noch funktionierte alles; unbehandelt droht ein Neutralleiterunterbruch oder ein Brand. Die Behebung übernimmt ein Elektroinstallateur Ihrer Wahl, das Kontrollorgan stellt die Mängel fest.

Warum behebt das Kontrollorgan die Mängel nicht gleich selbst?

Weil es das nicht darf, und das ist gut so. Die Niederspannungs-Installationsverordnung verlangt, dass das Kontrollorgan unabhängig ist: Es darf nicht an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der Anlage beteiligt sein, die es kontrolliert (Art. 31 NIV). Wer kontrolliert und gleichzeitig repariert, hätte ein Eigeninteresse an möglichst vielen Positionen. Diese Trennung ist Ihr Schutz.

Deshalb führe ich keine Installationsarbeiten aus und verkaufe keine Folgeaufträge. Ich suche gefährliche Fehler für Mensch und Tier, nicht Rechnungspositionen. Was ich finde, steht im Bericht, verständlich beschrieben und mit Foto. Was zu tun ist, entscheiden Sie mit einem Elektroinstallateur.

Wie sieht ein Mangel im Kontrollbericht aus?

Jeder Mangel wird im Bericht mit Ort, Beschreibung, Foto und Frist zur Behebung aufgeführt. Drei typische Beispiele aus dem Kontrollalltag, wie sie im Bericht erscheinen:

Drei Schraubsicherungen in einer Verteilung, bei denen der Passring fehlt
Bei drei Schraubsicherungen fehlt der Passring. Der Ring verhindert, dass eine zu grosse Sicherung eingesetzt wird.

Beispiel 1: Verteilung

Fehlender Passring an Schraubsicherungen: Ohne ihn liesse sich eine zu grosse Sicherung einschrauben, der Stromkreis wäre übersichert. Der Elektroinstallateur ersetzt ihn in wenigen Minuten.

Offener Kabelkanal ohne Deckel mit sichtbaren Leitungen
Offene Kabelkanäle/Dosen: Deckel fehlen.

Beispiel 2: Leitungsführung

Fehlende Abdeckungen an Kanälen oder Dosen. Meist reicht ein neuer Deckel; wichtig ist, dass keine Leiter berührbar sind.

Steckdose für den Geschirrspüler in einem Neubau ohne Abdeckung
Neubau: die Abdeckung der Geschirrspüler-Steckdose wurde vergessen.

Beispiel 3: Neubau

Vergessene Abdeckung an der Steckdose des Geschirrspülers. Auch im Neubau kommt das vor; der Elektroinstallateur montiert sie in wenigen Minuten nach.

Wie geht es nach dem Kontrollbericht weiter? Fünf Schritte

  1. Bericht lesen und Fragen stellen. Wir besprechen das Ergebnis direkt nach der Kontrolle vor Ort und schicken Ihnen den Bericht. Ist etwas unklar, rufen Sie an; wir erklären jeden Punkt ohne Fachchinesisch.
  2. Elektroinstallateur beauftragen. Sie wählen einen Elektroinstallationsbetrieb mit Installationsbewilligung. Schicken Sie ihm den Kontrollbericht; darin steht alles, was er braucht. Holen Sie bei grösserem Umfang eine Offerte ein.
  3. Behebung ausführen lassen. Der Installateur behebt die Mängel innerhalb der Frist im Bericht. Er prüft seine Arbeit selbst und dokumentiert sie.
  4. Behebung melden. Sie oder Ihr Installateur melden uns die Behebung über das Formular Mängelbehebung melden, per E-Mail an info@weissweisswie.ch oder telefonisch. Fotos oder die Rechnung der Behebung helfen bei der Zuordnung.
  5. Sicherheitsnachweis erhalten. Wir gleichen die Meldung mit dem Kontrollbericht ab, stellen den Sicherheitsnachweis und das Messprotokoll aus und reichen den SiNa beim zuständigen Netzbetreiber ein. Sie erhalten beide Dokumente als Kopie. Damit ist die Kontrolle abgeschlossen.

Lässt sich die Behebung anhand der Angaben nicht eindeutig nachvollziehen, kann eine Nachkontrolle vor Ort nötig sein. Wir informieren Sie in diesem Fall vorher.

Welche Fristen gelten für die Mängelbehebung?

Zwei Fristen laufen parallel:

  • Frist im Kontrollbericht. Der Kontrollbericht nennt eine Frist zur Behebung. Gesetzlich gilt: Mängel sind unverzüglich beheben zu lassen (Art. 5 Abs. 3 NIV); Mängel, die Personen oder Sachen gefährden können, sofort (Art. 40 Abs. 1 NIV). Die Frist im Bericht richtet sich nach der Schwere: Ein fehlender Deckel ist etwas anderes als ein berührbarer spannungsführender Teil.
  • Frist des Netzbetreibers. Bei einer periodischen Kontrolle steht in der Kontrollaufforderung, bis wann der Sicherheitsnachweis eingereicht sein muss. Diese Frist bleibt bestehen, auch wenn Mängel gefunden wurden. Reicht die Zeit nicht, kann der Netzbetreiber auf Anfrage eine Fristerstreckung gewähren (längstens ein Jahr nach Ablauf der Kontrollperiode, Art. 36 Abs. 3 NIV); wir helfen Ihnen dabei.

Bei unmittelbarer und erheblicher Gefahr, zum Beispiel wenn Leiter berührbar sind oder etwas verschmort ist, schalten wir den betroffenen Anlageteil sofort ab (Art. 40 Abs. 1 NIV) und informieren Sie vor Ort. Der Elektroinstallateur stellt den Teil danach instand.

Was kostet das Ganze?

Für die Dokumentation der Mängel entstehen bei uns grundsätzlich keine Zusatzkosten; ab 10 festgestellten Mängeln kann Mehraufwand nach Rücksprache verrechnet werden. Der Sicherheitsnachweis nach der Behebung ist mit der Kontrolle bereits bezahlt, es folgt keine zweite Rechnung. Was Sie zusätzlich bezahlen, ist die Arbeit des Elektroinstallateurs für die Behebung; die Kosten dafür hängen vom Umfang ab und werden mit ihm direkt abgerechnet. Alle Fixpreise: Preisseite.

Wer ist zuständig: Eigentümer, Verwaltung oder Mieter?

Verantwortlich für die Behebung ist die Eigentümerschaft. Bei Mehrfamilienhäusern läuft das in der Regel über die Verwaltung; wir schicken den Bericht direkt an sie und koordinieren die Termine für die Nachkontrolle mit der Mieterschaft. Mieterinnen und Mieter müssen nichts organisieren und nichts bezahlen, sollten aber Zugang gewähren.

Häufige Fragen zu Mängeln

Behebt das Kontrollorgan die Mängel selbst?

Nein. Ein unabhängiges Kontrollorgan darf an der Anlage, die es kontrolliert, keine Installationsarbeiten ausführen. Die Behebung übernimmt ein Elektroinstallateur Ihrer Wahl mit Installationsbewilligung.

Wie lange habe ich Zeit, die Mängel zu beheben?

Die Frist steht im Kontrollbericht und richtet sich nach der Schwere des Mangels. Gesetzlich sind Mängel unverzüglich beheben zu lassen (Art. 5 Abs. 3 NIV), gefährliche sofort (Art. 40 Abs. 1 NIV). Bei einer periodischen Kontrolle läuft parallel die Frist des Netzbetreibers zur Einreichung des Sicherheitsnachweises.

Wie melde ich die Behebung der Mängel?

Über das Formular Mängelbehebung melden, per E-Mail an info@weissweisswie.ch oder telefonisch. Wir gleichen die Angaben mit dem Kontrollbericht ab und stellen danach den Sicherheitsnachweis aus.

Kostet der Sicherheitsnachweis nach der Mängelbehebung extra?

Nein. Der Sicherheitsnachweis ist mit der Kontrolle bereits verrechnet. Auch die Dokumentation der Mängel kostet bei üblichem Umfang nichts extra. Nur wenn eine Nachkontrolle vor Ort nötig wird, informieren wir Sie vorher.

Ist ein Mangel gefährlich?

Nicht jeder Mangel ist akut gefährlich. Der Kontrollbericht ordnet ein, was dringend ist. Bei unmittelbarer und erheblicher Gefahr, zum Beispiel berührbaren spannungsführenden Teilen, schalten wir den betroffenen Anlageteil sofort ab (Art. 40 Abs. 1 NIV) und informieren Sie vor Ort.

Kurz zusammengefasst

  • Das Kontrollorgan dokumentiert, der Elektroinstallateur behebt. Diese Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben und Ihr Schutz.
  • Behebung innerhalb der Frist im Bericht ausführen lassen, dann über Mängelbehebung melden mitteilen.
  • Wir stellen den Sicherheitsnachweis aus und reichen ihn beim Netzbetreiber ein; keine zweite Rechnung.
  • Bei Unklarheiten anrufen. Wir erklären jeden Punkt im Bericht.

Weiterführend: Sicherheitsnachweis und periodische Elektrokontrolle und Asbest in alten Elektroverteilungen.

Über den Autor

Marco Weiss, Eidg. dipl. Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (HFPEL), Inhaber der Weiss weiss wie GmbH in Aarau. Unabhängiges Kontrollorgan mit ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3, nachprüfbar im öffentlichen ESTI-Verzeichnis.

Zuletzt fachlich geprüft: 16.08.2026

Zurück zum Ratgeber Veröffentlicht am 16.08.2026 von Marco Weiss

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