Häufige Fragen

Alles, was Sie über Elektrokontrollen wissen müssen, verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Woher weiss ich, dass eine Elektrokontrolle fällig ist?

In der Regel erhalten Sie als Eigentümer eine schriftliche Aufforderung Ihres Netzbetreibers (z. B. Eniwa, AEW, Regionalwerke). Darin steht, bis wann der Sicherheitsnachweis eingereicht werden muss.

Melden Sie sich einfach bei uns, wir übernehmen Termin, Kontrolle und die fristgerechte Abwicklung mit dem Netzbetreiber für Sie.

Was ist ein Sicherheitsnachweis (SiNa)?

Der Sicherheitsnachweis (SiNa) ist das gesetzlich vorgeschriebene Dokument, das bestätigt, dass Ihre elektrische Installation den Sicherheitsanforderungen entspricht. Er wird nach bestandener Kontrolle ausgestellt und beim Netzbetreiber eingereicht.

Bei Handänderungen von Installationen mit 10- oder 20-jähriger Kontrollperiode ist eine neue Kontrolle nötig, wenn seit der letzten Kontrolle mehr als fünf Jahre vergangen sind (Anhang NIV Ziffer 3). In der Praxis organisiert das meist der Verkäufer.

Wie oft muss meine Installation kontrolliert werden?

Das Kontrollintervall richtet sich nach der Nutzung der Liegenschaft gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV):

20 Jahre: Wohnbauten (Einfamilienhäuser, Wohnungen)
10 Jahre: Gewerbebauten, Büros und landwirtschaftliche Betriebe
5 Jahre: Warenhäuser, Restaurants, Hotels, Schulen und Pflegeheime
3 Jahre: bestimmte Bereiche mit Explosionsgefahr, z. B. Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten (Anhang NIV Ziffer 2.2)
1 Jahr: Baustellen, Märkte und Zirkusse

Explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Zonen) sind im Übrigen akkreditierten Inspektionsstellen vorbehalten; diese Kontrollen bieten wir nicht an. Massgebend ist immer die Angabe Ihres Netzbetreibers auf der Kontrollaufforderung.

Was kostet eine Elektrokontrolle?

Wir arbeiten mit transparenten Fixpreisen: Einfamilienhaus CHF 432.40 inkl. MwSt (CHF 400.– exkl.) komplett, Mietwohnung CHF 216.20 inkl. MwSt (CHF 200.– exkl.) und Eigentumswohnung CHF 270.25 inkl. MwSt (CHF 250.– exkl.) pro Wohnung im Sammelauftrag ab 4 Wohnungen, bis 3 Wohnungen CHF 324.30 inkl. MwSt (CHF 300.– exkl.) pro Wohnung. Endpreise inklusive 8.1 % MwSt, Anfahrt, Administration und Messgeräten.

Alle Details finden Sie auf unserer Preisseite.

Muss ich während der Kontrolle anwesend sein?

Nicht zwingend. Wichtig ist, dass wir Zugang zu allen Räumen mit elektrischen Installationen haben (inklusive Keller, Estrich und Verteilung).

Viele Kunden übergeben uns den Schlüssel oder organisieren den Zugang über die Verwaltung.

Gibt es während der Kontrolle einen Stromunterbruch?

Für einzelne Messungen muss der Strom kurz unterbrochen werden, in der Regel nur für wenige Minuten. Wir kündigen das vor Ort an, damit Sie empfindliche Geräte (z. B. Computer) vorher ausschalten können.

Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?

Sie erhalten eine verständliche Mängelliste. Die Behebung übernimmt ein Elektroinstallateur Ihrer Wahl. Als unabhängiges Kontrollorgan dürfen wir selber keine Installationsarbeiten ausführen, beraten Sie aber gerne bei der Auswahl.

Nach der Behebung wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt. Für die Dokumentation der Mängel entstehen Ihnen bei uns keine Zusatzkosten, siehe unsere Fairness-Garantie.

Warum muss das Kontrollorgan unabhängig sein?

Die periodische Kontrolle darf nicht durch den gleichen Betrieb erfolgen, der die Installation erstellt oder unterhalten hat. Diese Unabhängigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie: Wir kontrollieren neutral, ohne Eigeninteresse an Folgeaufträgen.

Wer bezahlt die Kontrolle: Mieter oder Eigentümer?

Die periodische Elektrokontrolle ist Sache des Eigentümers bzw. der Eigentümerschaft. Bei Mehrfamilienhäusern koordinieren wir gerne direkt mit der Verwaltung und informieren die Mieterschaft über die Termine.

Ich verkaufe mein Haus: was muss ich beachten?

Bei Handänderungen von Installationen mit 10- oder 20-jähriger Kontrollperiode ist eine neue Kontrolle mit Sicherheitsnachweis nötig, wenn seit der letzten Kontrolle mehr als fünf Jahre vergangen sind (Anhang NIV Ziffer 3). Wir empfehlen die Kontrolle frühzeitig vor der Beurkundung. Das schafft Klarheit für Käufer und Verkäufer. Bei einer Eigentumswohnung wird nur der Wohnungszähler kontrolliert (Kellerabteil, Waschraum und Parkplatz inklusive, sofern am selben Zähler); der Allgemeinteil bleibt Sache der Eigentümergemeinschaft.

Wir koordinieren auch kurzfristige Termine, mehr dazu unter Sicherheitsnachweis bei Handänderung.

Wie lange dauert eine Kontrolle?

Je nach Grösse und Zustand der Installation: In einem Einfamilienhaus in der Regel ein bis zwei Stunden, eine Wohnung geht meist schneller. Gewerbeobjekte besprechen wir individuell im Voraus.

Ich habe eine PV-Anlage gebaut: wie erhalte ich die staatliche Vergütung (Pronovo)?

Für die Einmalvergütung von Pronovo müssen die Anlagedaten Ihrer PV-Anlage nach der Inbetriebnahme von einer unabhängigen Stelle beglaubigt werden. Bei Anlagen unter 100 kW DC-Modulleistung darf das ein unabhängiges Kontrollorgan wie wir. In der Praxis erfasst Ihr Solarinstallateur die Kunden- und Anlagedaten im Pronovo-Portal und lädt uns dort als beglaubigende Stelle ein. Wir prüfen die Anlagedaten, bestätigen und unterschreiben die Beglaubigung und reichen sie bei Pronovo ein.

Wichtig: Die Beglaubigung muss spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme bei Pronovo eingehen. Den ganzen Ablauf finden Sie unter Pronovo-Beglaubigung.

Wer macht Elektrokontrollen in Aarau und Umgebung?

Die Weiss weiss wie GmbH mit Sitz an der Milchgasse 34 in Aarau ist ein unabhängiges Kontrollorgan mit ESTI-Kontrollbewilligung (K-311114-3). Inhaber Marco Weiss, Eidg. dipl. Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (HFPEL), führt periodische Kontrollen, Abnahme- und Schlusskontrollen sowie Sicherheitsnachweise bei Handänderung im Raum Aarau und im ganzen Kanton Aargau durch.

Weil wir nicht selbst installieren, kontrollieren wir unabhängig im Sinne der NIV.

Woran erkenne ich ein bewilligtes Kontrollorgan?

Kontrollorgane mit einer Kontrollbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI sind im öffentlichen ESTI-Verzeichnis (verzeichnisse.esti.ch) aufgeführt. Die Weiss weiss wie GmbH ist dort unter der Bewilligungsnummer K-311114-3 eingetragen.

In welchen Gemeinden ist Weiss weiss wie tätig?

Unser Einsatzgebiet umfasst Aarau und die Region im Umkreis von rund 30 Kilometern, unter anderem Suhr, Buchs AG, Unterentfelden, Oberentfelden, Küttigen, Lenzburg, Zofingen, Wohlen, Baden und Brugg sowie angrenzende Gebiete der Kantone Solothurn und Luzern.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

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