Häufige Fragen
Alles, was Sie über Elektrokontrollen wissen müssen – verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.
Woher weiss ich, dass eine Elektrokontrolle fällig ist?
In der Regel erhalten Sie als Eigentümer eine schriftliche Aufforderung Ihres Netzbetreibers (z. B. Eniwa, AEW, Regionalwerke). Darin steht, bis wann der Sicherheitsnachweis eingereicht werden muss.
Melden Sie sich einfach bei uns – wir übernehmen Termin, Kontrolle und die fristgerechte Abwicklung mit dem Netzbetreiber für Sie.
Was ist ein Sicherheitsnachweis (SiNa)?
Der Sicherheitsnachweis (SiNa) ist das amtliche Dokument, das bestätigt, dass Ihre elektrische Installation den Sicherheitsanforderungen entspricht. Er wird nach bestandener Kontrolle ausgestellt und beim Netzbetreiber eingereicht.
Bei Handänderungen (Hausverkauf) muss der Verkäufer dem Käufer einen gültigen SiNa übergeben.
Wie oft muss meine Installation kontrolliert werden?
Das Kontrollintervall richtet sich nach der Nutzung der Liegenschaft gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV):
20 Jahre – Wohnbauten (Einfamilienhäuser, Wohnungen)
10 Jahre – Gewerbebauten, Büros und landwirtschaftliche Betriebe
5 Jahre – Warenhäuser, Restaurants, Hotels, Schulen und Pflegeheime
1 Jahr – Baustellen, Märkte und Zirkusse
Massgebend ist immer die Angabe Ihres Netzbetreibers auf der Kontrollaufforderung.
Was kostet eine Elektrokontrolle?
Wir arbeiten mit transparenten Fixpreisen: Einfamilienhaus CHF 400.– komplett, Mehrfamilienhaus ab CHF 150.– pro Wohnung im Sammelauftrag – Endpreise inklusive Anfahrt, Administration und Messgeräten (exkl. MWST).
Alle Details finden Sie auf unserer Preisseite.
Muss ich während der Kontrolle anwesend sein?
Nicht zwingend – wichtig ist, dass wir Zugang zu allen Räumen mit elektrischen Installationen haben (inklusive Keller, Estrich und Verteilung).
Viele Kunden übergeben uns den Schlüssel oder organisieren den Zugang über die Verwaltung.
Gibt es während der Kontrolle einen Stromunterbruch?
Für einzelne Messungen muss der Strom kurz unterbrochen werden – in der Regel nur für wenige Minuten. Wir kündigen das vor Ort an, damit Sie empfindliche Geräte (z. B. Computer) vorher ausschalten können.
Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?
Sie erhalten eine verständliche Mängelliste. Die Behebung übernimmt ein Elektroinstallateur Ihrer Wahl – als unabhängiges Kontrollorgan dürfen wir selber keine Installationsarbeiten ausführen, beraten Sie aber gerne bei der Auswahl.
Nach der Behebung wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt. Für die Dokumentation der Mängel entstehen Ihnen bei uns keine Zusatzkosten – siehe unsere Fairness-Garantie.
Warum muss das Kontrollorgan unabhängig sein?
Die periodische Kontrolle darf nicht durch den gleichen Betrieb erfolgen, der die Installation erstellt oder unterhalten hat. Diese Unabhängigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie: Wir kontrollieren neutral, ohne Eigeninteresse an Folgeaufträgen.
Wer bezahlt die Kontrolle – Mieter oder Eigentümer?
Die periodische Elektrokontrolle ist Sache des Eigentümers bzw. der Eigentümerschaft. Bei Mehrfamilienhäusern koordinieren wir gerne direkt mit der Verwaltung und informieren die Mieterschaft über die Termine.
Ich verkaufe mein Haus – was muss ich beachten?
Bei einer Handänderung muss dem neuen Eigentümer ein gültiger Sicherheitsnachweis vorliegen, wenn die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt. Wir empfehlen die Kontrolle frühzeitig vor der Beurkundung – das schafft Klarheit für Käufer und Verkäufer.
Wir koordinieren auch kurzfristige Termine – mehr dazu unter Sicherheitsnachweis bei Handänderung.
Wie lange dauert eine Kontrolle?
Je nach Grösse und Zustand der Installation: In einem Einfamilienhaus in der Regel ein bis zwei Stunden, eine Wohnung geht meist schneller. Gewerbeobjekte besprechen wir individuell im Voraus.
Ich habe eine PV-Anlage gebaut – wie erhalte ich die staatliche Vergütung (Pronovo)?
Für die Einmalvergütung von Pronovo müssen die Anlagedaten Ihrer PV-Anlage nach der Inbetriebnahme von einer unabhängigen Stelle beglaubigt werden – bei Anlagen bis 100 kVA darf das ein unabhängiges Kontrollorgan wie wir. Wir erheben die Daten vor Ort und erfassen sie direkt im Pronovo-Portal.
Wichtig: Die Beglaubigung muss spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme bei Pronovo eingehen. Den ganzen Ablauf finden Sie unter Pronovo-Beglaubigung.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.