Kontrollaufforderung erhalten: was jetzt zu tun ist

Kein Grund zur Sorge: Das Schreiben Ihres Netzbetreibers ist ein normaler, gesetzlich vorgesehener Vorgang, kein Hinweis auf ein Problem mit Ihrer Installation. Hier lesen Sie, welche Frist gilt, wie die Kontrolle abläuft, wer das Kontrollorgan wählt und was passiert, wenn Sie nicht reagieren.

Marco Weiss, Weiss weiss wie GmbH Ratgeber Elektrokontrolle

Elektrische Installationen müssen in der Schweiz in regelmässigen Abständen überprüft werden. Ihr Netzbetreiber erinnert Sie daran, mehr steckt nicht dahinter. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer werden gebeten, einen Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen. Es ist ein normaler, planbarer Vorgang, kein Hinweis darauf, dass mit Ihrer Installation etwas nicht stimmt.

Hände öffnen einen Briefumschlag auf einem Holztisch
Ein Brief vom Netzbetreiber: die Kontrollaufforderung ist ein normaler, planbarer Vorgang.

1. Was bedeutet das Schreiben?

Das Schreiben ist eine gesetzlich vorgesehene Aufforderung zur periodischen Elektrokontrolle. Die Kontrollperiode Ihrer Liegenschaft läuft ab, und Sie als Eigentümerin oder Eigentümer werden gebeten, einen Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen.

Die periodische Kontrolle ist in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) geregelt. Jede Liegenschaft ist je nach Nutzung alle 1, 3, 5, 10 oder 20 Jahre an der Reihe. Der Brief geht an Sie als Eigentümer: Ihr Netzbetreiber, im Aargau z. B. AEW Energie, Eniwa oder Ihr regionales Elektrizitätswerk, fordert Sie auf, einen Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen. Beauftragen dürfen Sie ein unabhängiges Kontrollorgan Ihrer Wahl.

2. Welche Frist gilt?

Massgebend ist immer die Frist, die in Ihrem Schreiben steht. Sie ist verbindlich, lässt Ihnen aber in aller Regel genügend Zeit. In der Regel wird die Aufforderung mehrere Monate vor Ablauf der Kontrollperiode verschickt, sodass genügend Zeit bleibt.

Frist schon knapp?

Melden Sie sich, wir finden kurzfristig einen Termin und reichen den Sicherheitsnachweis rechtzeitig für Sie ein.

3. Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?

Wer nicht reagiert, erhält Mahnungen des Netzbetreibers. Bleibt auch das ohne Antwort, kann der Fall an die Eidgenössische Aufsichtsbehörde ESTI übergeben werden, was zusätzliche Gebühren auslösen kann. So weit muss es nicht kommen: Ein frühzeitiger Termin genügt, und wir reichen den Sicherheitsnachweis rechtzeitig für Sie ein.

4. Wer darf kontrollieren? Sie wählen das Kontrollorgan

Sie als Eigentümerin oder Eigentümer beauftragen ein unabhängiges Kontrollorgan Ihrer Wahl. Der Netzbetreiber schreibt Ihnen nicht vor, wen Sie nehmen müssen. Wichtig ist nur, dass das Kontrollorgan über eine Kontrollbewilligung verfügt und unabhängig ist, also nicht an der Erstellung oder dem Unterhalt Ihrer Anlage beteiligt war.

Die periodische Kontrolle darf nicht durch den Betrieb erfolgen, der Ihre Anlage erstellt oder unterhalten hat. Diese Unabhängigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und Ihr Schutz. Wir kontrollieren ohne Eigeninteresse an Folgeaufträgen, wir verkaufen keine Installationsarbeiten.

Die Weiss weiss wie GmbH ist ein zugelassenes Kontrollorgan gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) mit ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3, geführt von Marco Weiss, Eidg. dipl. Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (HFPEL). Zuhause in Aarau, unterwegs in der Region Aarau, im ganzen Aargau und den angrenzenden Kantonen.

5. So läuft es ab: vier Schritte

  1. Sie melden sich. Anruf, WhatsApp oder Kontaktformular. Halten Sie das Schreiben des Netzbetreibers bereit, dann haben wir alle Angaben beisammen.
  2. Termin vereinbaren. Wir schlagen Ihnen zeitnah einen Termin vor, auf Wunsch koordinieren wir direkt mit Verwaltung oder Mieterschaft.
  3. Kontrolle vor Ort. Sicht- und Messkontrolle der gesamten Installation. In einem Einfamilienhaus dauert das in der Regel ein bis zwei Stunden.
  4. SiNa eingereicht, erledigt. Sie erhalten den Sicherheitsnachweis, wir reichen ihn fristgerecht beim Netzbetreiber ein. Damit ist die Aufforderung vom Tisch.

Was passiert bei der Kontrolle?

Wir prüfen Ihre elektrische Installation systematisch auf Sicherheit, ruhig, sauber und mit möglichst wenig Umtrieben für Sie:

  • Sichtkontrolle der Verteilungen, Steckdosen und Installationen
  • Messung und Prüfung der Schutzmassnahmen (z. B. Fehlerstromschutz)
  • Zugang nötig zu allen Räumen inkl. Keller, Estrich und Verteilung
  • Verständliche Erläuterung allfälliger Mängel, ohne Fachchinesisch
  • Sicherheitsnachweis (SiNa) und Einreichung beim Netzbetreiber

Wird der Strom unterbrochen? Nur kurz: Für einzelne Messungen muss der Strom für wenige Minuten unterbrochen werden. Wir kündigen das vor Ort an, damit Sie empfindliche Geräte wie Computer vorher ausschalten können.

Müssen Sie zu Hause sein? Nicht zwingend. Wichtig ist, dass wir Zugang zu allen Räumen mit elektrischen Installationen haben, inklusive Keller, Estrich und Verteilung. Viele Kundinnen und Kunden übergeben uns den Schlüssel oder organisieren den Zugang über die Verwaltung.

6. Und wenn Mängel gefunden werden?

Ein Mangel ist eine Abweichung von den Sicherheitsanforderungen, die bei der Kontrolle festgestellt wird, zum Beispiel eine defekte Steckdose, eine fehlende Abdeckung oder ein fehlender Fehlerstromschutz. Die meisten Mängel sind gut behebbar.

Sie erhalten von uns eine verständliche Mängelliste. Die Behebung übernimmt ein Elektroinstallateur Ihrer Wahl; als unabhängiges Kontrollorgan führen wir selber keine Installationsarbeiten aus. Nach der Behebung wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt. Für die Dokumentation der Mängel entstehen Ihnen bei uns grundsätzlich keine Zusatzkosten.

7. Was ist der Sicherheitsnachweis (SiNa)?

Der Sicherheitsnachweis (SiNa) ist das Dokument, das bestätigt, dass Ihre elektrische Installation den Sicherheitsanforderungen entspricht. Er wird nach bestandener Kontrolle ausgestellt und beim Netzbetreiber eingereicht. Damit ist die Aufforderung erledigt, bis zur nächsten Kontrollperiode.

Kurz zusammengefasst

  • Das Schreiben ist ein normaler, planbarer Vorgang. Massgebend ist die Frist in Ihrem Schreiben.
  • Sie wählen das unabhängige Kontrollorgan selbst; der Netzbetreiber schreibt es Ihnen nicht vor.
  • Ein Anruf genügt: Termin, Kontrolle vor Ort, Sicherheitsnachweis und Einreichung beim Netzbetreiber übernehmen wir.
  • Wer nicht reagiert, erhält Mahnungen; danach kann der Fall ans ESTI gehen, mit zusätzlichen Gebühren.

Was die periodische Kontrolle kostet, lesen Sie auf der Seite Kontrollaufforderung erhalten? und in unserer Preisliste.

Zur Leistung

Sie möchten die Kontrolle beauftragen? Kontrollaufforderung vom Netzbetreiber erhalten?

Über den Autor

Marco Weiss, Eidg. dipl. Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (HFPEL), Inhaber der Weiss weiss wie GmbH in Aarau. Unabhängiges Kontrollorgan mit ESTI-Kontrollbewilligung K-311114-3, nachprüfbar im öffentlichen ESTI-Verzeichnis.

Zuletzt fachlich geprüft: 16.08.2026

Zurück zum Ratgeber Veröffentlicht am 15.08.2026 von Marco Weiss

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