
Weiss weiss wie GmbH
Elektrokontrolle und Beratung


Geräteprüfung
Suchen Sie einen zuverlässigen Partner für die Geräteprüfung in Aarau und im Kanton Aargau? Wir sind Ihr Experte für die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel und prüfen Elektrowerkzeuge, Kabelrollen und steckbare Geräte. Die obligatorische Wiederholungsprüfung erfolgt strikt nach der seit 27.1.2021 gültigen Norm SN EN 50699 (ehemals SNR 462638). Auch nach Reparaturen stellen wir die Sicherheit nach SN EN 50678 sicher, da diese Prüfungen bei Instandsetzung erforderlich sind. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise in Aarau, um die Vorgaben von NEV, VUV und SUVA vollumfänglich zu erfüllen.
Ist die Geräteprüfung Pflicht in der Schweiz?
Ja, die Geräteprüfung ist obligatorisch für alle Betriebe und Unternehmen in der Schweiz und dient dem essenziellen Schutz Ihrer Mitarbeitenden und Kunden. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit aller elektrischen Geräte zu gewährleisten und sicherzustellen, dass keine Gefahren ausgehen. Wir helfen Ihnen, diese Arbeitgeberpflicht rechtssicher zu erfüllen und die elektrische Sicherheit in Ihrem Betrieb zu optimieren. Nutzen Sie die Geräteprüfung als Schlüssel zur Unfallprävention und rechtskonformer Dokumentation.
Die Prüfung der elektrischen Geräte (Arbeitsmittel) wird in der Schweiz wie folgt vorgeschrieben:
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Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV, SR 734.26)
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Art. 3: Sicherheit
Niederspannungserzeugnisse dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störfällen weder Personen noch Sachen gefährden. -
Art. 13 Anerkannte Regeln der Technik
1) Niederspannungserzeugnisse, die nicht unter den Geltungsbereich der EU-Niederspannungsrichtlinie11 fallen oder die in Anhang II der EU-Niederspannungsrichtlinie aufgelistet sind, dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
2) Als anerkannte Regeln der Technik gelten insbesondere die international harmonisierten Normen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) und des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) und, wo solche fehlen, schweizerische Normen.Das heisst:
- für die Prüfung nach Instandsetzung oder Reparatur eines elektrischen Geräts (Arbeitsmittel) muss die SN EN 50678 angewendet werden.
- für die Wiederholungsprüfung der elektrischen Geräte (Arbeitsmittel) muss die SN EN 50699 (gültig ab 27.1.2021) angewendet werden.
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Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV, SR 832.30)
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Art. 32b: Instandhaltung von Arbeitsmitteln
1) Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.
2) Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen wie Hitze, Kälte und korrosiven Gasen und Stoffen ausgesetzt sind, müssen nach einem im voraus festgelegten Plan regelmässig überprüft werden. Eine Überprüfung ist auch vorzunehmen, wenn aussergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, welche die Sicherheit des Arbeitsmittels beeinträchtigen könnten. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.
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Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV, SR 832.30 Art. 3)
Nach Art. 3 VUV, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Er hat dies in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.
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Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20)
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Art. 82: Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
2) Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen.
3) Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernen noch ändern
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Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)
5 + 5 lebenswichtige Regeln für Elektrofachleute: 5 neue Regeln:-
Für klare Aufträge sorgen
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Geeignetes Personal einsetzen
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Sichere Arbeitsmittel verwenden
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Schutzausrüstung tragen
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Nur geprüfte Anlagen in Betrieb nehmen
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Siehe auch Infoblatt 3024d vom April 2015 / Electrosuisse.
Schweizer normative Regel: SNG 482638 (alt SNR 462638)
Die SNG 482638 beschreibt Prüfungen, um nachzuweisen, dass von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine elektrische Gefahr für den Benutzer oder die Umgebung ausgeht. Die SNG 482638 stützt sich auf die SN EN 50699 (alt DIN VDE 0701-0702) und ist eine Vereinfachung für die Praxis.
Die Norm SN EN 50699 (alt DIN VDE 0701-0702)
«Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit»
Geltungsbereich
Prüfungen der elektrischen Sicherheit von Geräten mit Bemessungsspannungen bis 1000V AC / 1500V DC wie Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge, EDV etc.
Wichtig: Diese Norm gilt nicht für Geräte, bei denen spezielle Gesetze, Normen oder Verordnungen beachtet werden müssen (z.B. Geräte für Bergbau, Ex-Bereiche, elektromedizinische Geräte, oder Lichtbogen-Schweissgeräte).
Wann
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Bei Instandsetzung und Änderung von elektrischen Betriebsmitteln
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Wiederholungsprüfung
Fristen für die Wiederholungsprüfung (Auszug)
Die empfohlene Periodizität hängt von der Einsatzart und -Häufigkeit der Betriebsmittel ab und liegt bei
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6/12 Monate für Geräte in Werkstätten, Baustellen, Industrie und gewerbliche Küchen
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24/36 Monate für öffentliche Einrichtungen, Schulen, Feuerwehren, Laboratorien
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12/24 Monate für Geräte in Bürobetrieben, Hotels, Pflegestationen und Heimen (ausgenommen elektromedizinische Geräte)
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60 Monate für EDV-Geräte wie Drucker, Monitore, PCs etc. (ausgenommen elektromedizinische EDV-Geräte)
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Messgeräte
Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:
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Benutzergeführter, automatischer Prüfablauf mit Grenzwertbeurteilung
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Aktive Messung der Ableitströme: Differenzstrommessung oder direkte Messung